Heimarbeit als Minijob mit Mindestlohn
Fragestellung
Ich bin eBay Verkaufsagent und verkaufe Artikel im Kundenauftrag auf Provisionsbasis.
Ich habe den Arbeitsablauf so organisiert, dass ich bestimmte Arbeiten online vergeben kann und online abgeliefert bekomme. Ich habe die Tätigkeiten selbst getestet und bezahle jeweils "proStück" mit einem Festpreis. Dieser Preis ist der moderate Durchschnittspreis, basierend auf einem Mindest-Stundensatz von € 10, der je nach Aufgabe und Schnelligkeit auch deutlich höher sein kann. Wenn extrem langsam gearbeitet würde, sinkt der Stundensatz weit unter € 8,50.
Die Abrechnung mit Gewerbetreibenden ist unproblematisch.
Folgende Jobs will ich als Minijob vergeben:
Job-1:
Lieferung: Fotos vom Artikel und ein Formular mit Grunddaten wie Maße, Farbe, Hersteller, usw.
Leistung: Erfassen der Daten am Bildschirm mit einem speziellen Programm, sodass die Daten in einer Datenbank gespeichert werden und später in eBay hochgeladen werden.
Bezahlung: je Artikel € 1,00
Leistung pro Stunde: zwischen 10 und >15 Artikel je nach Umfang
Job-2:
Korrektur lesen der in der Datenbank gespeicherten Artikeldaten auf formale Richtigkeit, Schreibfehler, gute Formulierung.
Bezahlung: je Artikel € 0,50
Leistung pro Stunde: 20 bis 30 Artikel
Frage:
Kann ich je Mitarbeiter die Leistung bis € 450 limitieren und als Minijob abrechnen?
Als Anlage sende ich eine Ablaufbeschreibung, in der die Mini-Jobs als "Pool-Mitarbeiter" definiert sind.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Das Sie Ihren Mitarbeitern den Verdienst auf 450 euro limitiren möchten, dem steht erstmal nichts entgegen.
Was aus meiner Sicht problematisch ist, sind die Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn. So wie von Ihnen dargestellt, ist es an sich kein Problem, die 8,50 Euro Mindestlohn/Stunde zu erreichen. In so weit empfehle ich eine Regelung dahingehend, dass Sie 8,50 Euro/Std. als Mindestverdienst festschreiben und darüber hinaus gehende Vergütungen über einen variablen Erfolgsbonus/Zuschlag regeln.
Ansonsten sollten Sie sich die Arbeistzeiten täglich aufschreiben und übermitteln lassen, um den Nachweispflichten gem. Gesetz nachkommen zu können.
In diesem Bereich können Sie davon ausgehen, dass alle vier bis fünf Jahre eine Prüfung seitens des Gesetztgebers erfogt.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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Bewertung des Kunden
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