Hausverlauf mit PV-Anlage
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
2018 habe ich mein Haus mit Photovoltaikanlage verkauft, allerdings ist diese im Kaufvertrag nicht gesondert erwähnt, sondern wurde als Teil des Hauses betrachtet (siehe Anhang). Sie wurde auf dem Dach in 2007 für ca. 26.000 EUR nachträglich installiert (Haus BJ 2000).
Nun fragt das Finanzamt nach dem Aufgabegewinn (Siehe Anhang).
Wie soll ich mich verhalten?
Beste Grüße,
S. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich haben Sie mit der PV-Anlage einen Gewerbebetrieb unterhalten. Der Verkauf der Anlage führt zur Aufgabe des Betriebes, so dass nun ermittelt werden muss, ob ein Veräußerungsgewinn entstanden ist. Ein Veräußerungsgewinn entsteht dann, wenn der Verkaufspreis über dem steuerlichen Buchwert liegt. Der Buchwert ermittelt sich wiederum aus den Nettoanschaffungskosten abzgl. der geltend gemachten Abschreibungen bis zum Verkauf. Sie müssten seit 2007 bis 2018 ca. 55% Abschreibungen geltend gemacht haben (5% p.a.), so dass von den 26.000€ noch ca. 11.500€ Restbuchwert übrig sind. Wenn Sie sich an diesem Wert für den anteiligen Verkaufspreis orientieren, erzielen Sie keinen bzw. nur einen geringen Gewinn aus dem Verkauf. Sollten Sie Sonderabschreibungen beansprucht haben, wäre der Buchwert geringer. Sie sollten dem Finanzamt daher mitteilen, dass Sie den Wert der Anlage in etwa mit dem Buchwert kalkuliert haben (bitte hier den Wert dann ausrechnen und dem Finanzamt mitteilen).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen | Steuerberater
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