Hauskauf von Privat Rest schuld (raten wurden nicht mehr beglichen) an Verkäufer
Fragestellung
Hallo
Meine Mutter hat vor ca 10 Jahren ein Haus gekauft, Kaufpreis 145.000 EUR. Meine Mutter hat ein Großteil bezahlt bei Unterschrift und der Rest sollte in Monatlichen Raten Ab bezahlt werden. Ein Privat Kredit von Verkäufer Quasi, dadurch steht der Verkäufer auch mit im Grundbuch drin mit meiner Mutter. Es gibt ein Vorkaufsrecht für meine Mutter noch soweit mir bekannt ist. Nun hat meine Mutter die letzten 2-3 Jahre sehr Unregelmässig bezahlt und seit September 2017 gar nicht mehr. Nun hat Sie von Anwalt der Verkäuferin ein Brief bekommen das sie bitte zu ihren Notar kommen soll und das Haus der Verkäuferin wieder überschreiben soll und das Angezahlte Geld wird als Miete für die letzten 10 Jahre behalten. Kaufpreis waren vor 10 Jahren 145000 EUR bezahlt hat sie bis jetzt 120000 EURO, offen sind nun 25000 Euro plus Antwaltskosten der Verkäuferin. Ist das Rechtlich so in Ordnung was die Gegenseite nun fordert,hat meine Mutter nur diese Möglichkeit? Das Sie Quasi denn Kauf Rückgänig macht und die 120000 EUR die bezahlt wurden dann Rückwirkend als Miete Verechnet werden? Ich meine das Haus verkauft werden muss ist klar, ist es aber nicht so wie bei einen Bankkredit wo das haus dann zwangsversteigert wird wenn der Kredit nicht betan wird und was von erlös übrig bleibt nach Abzug der Verbindlichkeiten bekommt der Schuldner. Verkaufen kann Sie es nicht ohne die Zustimmung der alten Besitzerin wahrscheinlich nicht gehe ich mal von aus. Kann man dann nicht eher sagen ok das Haus ist z.B. 100000 Euro wert verrechne es mit den Rückständen von 28000 Kaufpreis wäre dann 72000 Euro für die ehemalige Verkäuferin wenn Sie es zurück kaufen will dann. Sollte diese darauf nicht eingehen wird das Haus für jedermann zum kauf Angeboten und mit dem Erlös wird die Rest Schuld an der Verkäuferin gedeckt was übrig bleibt meine Mutter?
Ich hoffe mein Anliegen ist Einigermassen Verständlich.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst danke ich Ihnen für die Verlängerung der deadline.
Zur Sache:
Es wäre hier hilfreich, wenn Sie mir den Kaufvertrag einmal zur Verfügung stellen könnten, also hier insbesondere hochladen könnten.
Ansonsten ist nach meiner ersten Einschätzung das Schreiben des Anwalts so nicht zu beanstanden, wenn Raten nicht gezahlt worden sind.
Dann sind auch leider die Anwaltskosten wegen dieses Verzuges zu zahlen.
Dass das allerdings als Miete angesehen wird, sehe ich ebenfalls kritisch, da ein Kaufvertrag nicht umgedeutet werden kann in einem Mietvertrag und das als Nutzungsentschädigung für die bisherige Wohnzeit angesehen werden kann.
In der Tat ist es auch anders als bei einem normalen Kaufvertrag, denn da müsste in der Tat erst einmal einen Rücktritt erfolgen und ein Gerichtsverfahren samt Zwangsvollstreckung.
Wie gesagt, dass müsste ich mir aber anhand des Kaufvertrages ansehen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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