Hartz4 und Rentenbezieher
Fragestellung
Hallo
Meine Schwiegereltern beziehen beide zur Zeit Hartz4. Mein Schwiegervatter(61 Jahre alt) möchte jetzt Rente beantragen. Mein Lebensgefährte und ich gehen beide arbeiten und wir wohnen mit meinen Schwiegereltern in einem Haus. Daher leben wir ja in einer Bedarfsgemeinschaft, ist das richtig?
Da mein Schwiegervater Rente beantragen möchte meint meine Schwiegermutter das sie dann kein Hartz4 mehr bekommt.
Fällt dann wirklich ihr Anspruch auf Hartz4 weg?
Denn das könnten wir uns nicht leisten weil wir beide nicht sehr viel verdienen.
Wie sollten wir uns jetzt verhalten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Allein der Umstand, dass Sie und Ihre Schwiegereltern in einem Haus wohnen, führt noch nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft. Dazu wäre die Führung eines gemeinsamen Haushaltes erforderlich.
Da Ihre Schwiegereltern aber bereits Hartz IV beziehen, können Sie davon ausgehen, dass zwischen Ihnen und Ihrem Lebensgefährten einerseits und Ihren Schwiegereltern andererseits keine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Daran wird sich auch durch den Rentenbezug des Schwiegervaters nichts ändern, solange Sie getrennte Haushalte führen.
Der Rentenbezug wirkt sich allein auf den Hartz IV-Bezug der Schwiegereltern dadurch aus, dass die Rente als Einkommen angerechnet wird.
Das kann zur Minderung oder zum Wegfall von Hartz IV führen, aber unterm Strich werden die Schwiegereltern nicht weniger haben als jetzt.
Beispiel: Aktuell H4 = 700.- Wenn demnächst z.B. 500.- Rente bezogen wird, mindert sich H4 auf 200.-, unterm Strich haben die Schwiegereltern aber genau wie jetzt 700.-
Von daher besteht auf Ihrer Seite aktuell kein Handlungsbedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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