Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt + KfW-Förderung erhalten
Fragestellung
Guten Tag,
wir haben in 2015 unsere Heizungsanlage erneuert.
In unserer Steuererklärung für 2015 wurden die Handwerkerleistungen angesetzt und der maximal Betrag ausgeschöpft (1200€ Erstattung).
Gleichzeitig hatten wir für diese Heizungserneuerung eine KfW-Förderung (energieeffizient Sanieren) beantragt, welche wir 2016 erhalten haben.
Bei meiner Recherche für meine Steuererkärung für 2016 (ich wollte wissen ob ich die KfW-Förderung angeben muss) bin ich darüber gestolpert, dass wir aufgrund der Förderung die Handwerkerleistungen gar nicht hätten angeben dürfen.
Meine Frage ist jetzt, wie verhalte ich mich jetzt gegenüber dem Finanzamt?
mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf Grundlage der mir zu Verfügung gestellten Unterlagen wie folgt:
Zwar können Handwerkerleistungen jährlich i.H.v. bis zu 6.000,00 EUR in der Steuererklärung angegeben und somit berücksichtigt werden. Kommt Ihnen aber eine Förderung wie durch die KfW zugute, so wäre hier in der Tat eine Geltendmachung ausgeschlossen.
In Ihrem Falle verhielt es sich aber so, dass die Aufwendungen 2015 getätigt wurden, die Förderung aber erst 2016 ausbezahlt wurde. Es war also noch gar nicht absehbar in 2015, ob Sie die Förderung erhalten haben.
Sie haben somit erst einmal alles richtig gemacht. Da es nun in 2016 zu einer Erstattung gekommen ist, wäre dieser Umstand aus meiner Sicht gegenüber dem Finanzamt offen zu legen, um hier nicht in den verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu geraten.
Sie können den Sachverhalt formlos in einem Brief gegenüber dem Finanzamt offen legen, dieses dürfte aller Voraussicht nach Ihren Bescheid für 2015 ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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