Handwerker Auftrag
Fragestellung
ich bin bauherrin und habe einen handwerker der sich um alles kümmert. jetzt gab es zwischen diesem und einen anderen einen streit ( diesem wurde noch kein auftrag erteilt, ) da dieser noch kein angebot abgegeben hat, es gab nur mündl. verhandlungen zwischen den o.g.parteien. dieser hat vor wochen dann kleine spachtelarbeiten im haus vorgenommen und immer noch kein angebot abgegeben,keine rechnung gestellt sich nicht gekümmert um das forttun der bausstelle noch um kostenoffenlegung. jetzt wurde eine neue firma beauftragt, aufeinmal kommt er daher mit streiterein und droht mit beweissicherungsverfahren und baustellenstopp und entgangenen gewinn ?
Er hat keinen schriftl auftrag von mir als bauherrin noch von meinen beauftragten. es gibt kein angebot seinerseits.
was kann dieser mir jetzt definitiv vorwerfen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern eine Beauftragung nicht vorlag, ist zunächst zu fragen, was der Handwerker überhaupt auf der Baustelle verloren hatte und warum er dort sprach die Arbeiten vornehmen durfte.
Sofern es keinen Auftrag gegeben hat, wäre gegebenenfalls der Handwerker schadenersatzpflichtig dafür, dass er dort gearbeitet hat. Dies ließe sich möglicherweise sogar bis seiner strafrechtlichen Sanktionierung im Rahmen der Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch hinziehen.
Daher ist auch für mich im Rahmen der rechtlichen Würdigung die Beantwortung der Frage wichtig, warum der Handwerker auf der Baustelle sein durfte.
Sofern er die Erlaubnis hatte, Arbeiten durchführen zu dürfen, wäre auch ein entsprechender Lohn für die durchgeführten Arbeiten zu zahlen. Sofern der Handwerker dann behauptet, er hätte noch weitere Aufträge von Ihnen erhalten, so ist er hierfür auch beweispflichtig, das heißt er muss nachweisen, welche Aufgaben sie ihm übertragen haben. Sofern aber keine Beauftragung vorgelegen hat, dürfte er diesen Nachweis nicht führen können, mit der Konsequenz, dass er auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen kann oder entgangenen Gewinn einfordern kann für Dinge, für die er überhaupt nicht beauftragt worden ist.
Sie sollten daher die Frage klären, warum der Handwerker auf der Baustelle gewesen ist, ihm unverzüglich ein entsprechendes Hausverbot erteilen und gegebenenfalls auffordern, von ihm verursachte Schäden zu beseitigen.
Gleichzeitig sollten Sie klarstellen, dass zwischen Ihnen und dem Handwerker zu keinem Zeitpunkt ein Dienstverhältnis bestanden hat.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung und hoffe, Ihnen zunächst hilfreich geantwortet zu haben.
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