Haftung Reisevermittler bei Insolvenz Fluglinie / Vermittlung "im eigenen Namen"
Fragestellung
Hallo,
ich habe über Involatus Carrier Consulting GmbH (via der Homepage "Opodo") einen Flug gebucht, als Fluggesellschaft war die jetzt insolvente Germania vorgesehen. Gem. den zu Grunde liegenden AGB's regelt sich das Vertragsverhältnis zwischen mir und Involatus wie folgt (Auszug AGB):
"Das Unternehmen Involatus Carrier Consulting GmbH (im Folgenden ICC) erwirbt Flugsitzplatzkontingente Dritter bzw. von ausführenden Luftfahrtunternehmen und vermittelt diese im eigenen Namen an Fluggäste im Rahmen eines NUR-FLUG-VERKAUFS weiter. ICC tritt dabei selbst nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf."
Frage: Trifft Involatus eine Haftung aus der Germania Insolvenz? Muss mir der Ticketpreis erstattet bzw. Ersatzbeförderung angeboten werden?
Vielen Dank & mfG Carsten Heyder
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich habe mir die betreffende Internetseite samt AGB angesehen.
Dort steht auch der leider zutreffende Hinweis zur Insolvenz von Germania:
"Sehr geehrte Fluggäste,
die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz angemeldet und nach eigenen Angaben den Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Leider kommt es dadurch zu kurzfristigen Flugausfällen.
Sollten Sie von der Einstellung des Flugbetriebs betroffen sein und Ihren Germania-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können Sie sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung direkt an Ihren jeweiligen Reiseveranstalter wenden.
Sofern Sie Ihr Germania-Nur-Flug- Flugticket direkt über unsere Homepage gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage bedauerlicherweise kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung.
Wenngleich auch jegliche Ansprüche auf Flugpreiserstattungen entfallen, erklären wir uns auf Ihren Wunsch hin gerne dazu bereit, im Zusammenhang mit der Insolvenz der Fluglinie Germania ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht freiwillig eine Stornierung Ihrer über unsere Homepage erfolgten Germania-Nur-Flug-Buchung zu den sich aus Ziff. 5 unserer AGB ergebenden Bedingungen vorzunehmen.
Wir bedauern die Ihnen dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit den besten Grüßen
Ihr Involatus-Team"
Letzteres können und sollten Sie jedoch natürlich in Anspruch nehmen.
Melden Sie sich, wenn die von Ihnen eine Stornierungspauschale verlangen sollten.
Die AGB sehen dahingehend vor:
"Die pauschalierten Rücktrittskosten bei einer Nur-Flug-Buchung betragen bis 14 Tage vor Flugantritt 50% des Beförderungsentgelts, jedoch mindestens 25,- EUR pro Gast pro Strecke und ab 14 Tage bis zum Reiseantritt 100% des Beförderungsentgelts, jedoch mindestens 25,- EUR pro Gast pro Strecke. 4. Es bleibt dem Fluggast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von dem Vertrag entstanden ist."
Kunden wie Sie haben jedenfalls einen Anspruch auf eine Erstattung der Steuern und Gebühren hinsichtlich des betroffenen Fluges und allenfalls einen Anspruch auf einen Teil des Ticketpreises.
Aber eine Absicherung und weitere Rechte haben Sie leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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