Gutachten des Insolvenzverwalters
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Park,
im Verlauf eines Insolvenzverfahrens (einer GmbH) hat der vom Gericht
bestellte Insolvenzverwalter ein Gutachten erstellt und dem Insolvenz-
gericht vorgelegt.
Das Gericht hat kürzlich die Geschäftsf. davon in Kenntnis gesetzt und eine
Frist für eine Stellungnahme zum Gutachten bis Ende August gesetzt.
Frage: Kann der mit der Anmeldung der Insolvenz im Auftrag der GmbH
beauftragte Rechtsanwalt Akteneinsicht (Text des Gutachtens) anfordern ???
bzw gegen Gerichtskostenerstattung das Gutachten kopieren
lassen ??? . Oder ist es nach InsO nur möglich das Gutachten in
der Gesch.stelle des Gerichts durch die Geschf. einzusehen.???
Eine sachlich korrekte Stellungnahme zum Gutachten ist
möglicherweise sinnvoll, insbesondere wenn der Insolvenzverwalter
Sachverhalte nicht den Tatsachen entsprechend dargestellt hat
bzw Fakten übersehen hat, die korrigiert werden müßten.
Vorab besten Dank für die Antwort.
D. T.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage erlaube ich mir auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt zu beantworten.
Auf die Akteneinsicht in einem Insolvenzverfahren bzw. Antragsverfahren zu einer Insolvenz finden die Regelungen der §§ 4 InsO, 299 ZPO Anwendung.
Dort heißt es in Abs. 1:
Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen.
Das Gericht hat hier ein Ermessen, ob es die Gerichtsakte übersendet (passiert nicht sehr oft) oder ob es Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts gewährt. Dort können dann auch Kopien angefertigt werden.
Hier haben Sie aber wie gesagt ein Akteneinsichtsrecht, welches Sie sinnvollerweise ausüben sollten, damit Sie eine Stellungnahme zum Gutachten des vom Gericht bestellten Gutachters entwickeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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