Grundstücksrecht Erschliessungsgrad
Fragestellung
wir haben ein Grundstück in der Nähe von Dresden.
Am Grundstück vorbei führt eine Straße. Neben der Straße sind Leitungen verlegt Elektro und Gas. Eine Trinkwasserleitung liegt auch in der Nähe.
Ist das Grundstück damit teilerschlossen? Unter welchen Bedingungen kann es bebaut werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchenden,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Das Grundstück ist durch den Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz erschlossen.
Die Erschließung an das Ver- und Entsorgungsnetz erfordert für eine Bebaubarkeit keine direkten Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen.
Allerdings muss die Möglichkeit bestehen an entsprechende Anschlusspunkte in dem Ver- und Entsorgungsnetzt den Hausanschluss vornehmen zu können. D.h. in den Straßen sind in der Regel schon Anschlussübergabepunkte enthalten, die dann für den Hausanschluss genutzt werden.
Im Rahmen einer Vorauserschließung werden diese Erschließungsanlage erstellt.
2. Die Bebaubarkeit richtet sich aber nicht nach der tatsächlichen Erschließung. Denn auch eine Grundfläche kann ohne bebaubar zu sein, erschlossen sein. Für die Baulanderschließung bedarf es im Ergebnis des Vorliegens von Bauland mit einem entsprechenden Bebauungsplan.
Liegt ein solche vor, ist die baurechtliche Erschließung gegenben und eine Bebauung kann vorbehaltlich einer Genehmigung erfogen.
3. Im Ergebnis handelt es sich bei der Erschließung an das Straßen. und Wegenetz, bei der Erschließung durch Ver- und Entsorgungsleitung sowie bei der Erschließung von Bauland um getrennte Erschließungsmaßnahmen, die dann in Summe vorliegen müssen, um eine Bebaubarkeit zu gewährleisten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Land ist im Bodenrichtwertportal Sachsen als baureifes Land ausgewiesen mit dem entsprechenden Wert. Real ist es jedoch Wald, die Gemeinde und der Gutachterausschuss hat mir dies auch so bestätigt. Die Straße durchquert das Grundstück. Daneben sind Leitungen für Elektro, Gas, und Trinkwasser neu verlegt. Könnten Sie könnten Sie evtl. verifizieren, ob es sich wirklich nur um Wald handelt, mir können die ja alles Mögliche erzählen?
Die Ausweisung als Bauland im Bodenrichtwertportal ist leider nicht verbindlich.
Bauland entsteht durch eine Satzung in Form eines Bebauungsplanes in dem eine Fläche aus Bauland ausgewiesen sind. Dabei erfolgt im Anschluss durch die Gemeinde ein Umlegungsverfahren.
Soweit keine Satzung in Form eines Bebauungsplanes durch die Gemeine oder ein Ulegungsverfahren erfolgt sind, liegt kein baureifes Grundstück vor.
Maßgebend ist daher ob die Gemeinde eine Satzung in Form eines Bebauungsplanes erlassen hat.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt