Grundstück passt nicht zum geplanten Haus
Fragestellung
Guten Tag,
wir haben bei der Hausbaufirma massahaus unser Wunschhaus geplant und uns auch für ein Haus entschieden und den Hausbauvertrag unterschrieben. Da wir zu diesem Zeitpunkt noch kein Grundstück hatten, haben wir den Grundstücksservice in Anspruch genommen mit einem Rücktrittsrecht, sollte in einem halben Jahr kein passendes Grundstück gefunden werden.
Die uns angebotenen Grundstücke sagten uns alle nicht zu und so haben wir uns auch selbst bemüht. Nach kurzer Zeit haben wir dann ein Grundstück gefunden und haben dem Verkaufsberater von massahaus den link zum Bebauungsplan geschickt mit der bitte zu prüfen, ob unser geplantes Haus auf diesem Grundstück gebaut werden kann, da wir uns als Laien nicht damit auskennen. Der Verkaufsberater war zu diesem Zeitpunkt auch der einzige Ansprechpartner für uns. Er bestätigte uns per WhatsApp (Nachrichten noch verfügbar), dass wir unser geplantes Haus dort bauen können. Aufgrund dieser Aussage haben wir dann das Grundstück gekauft und die Finanzierung gemacht. Als wir dann auf unser Rücktrittsrecht verzichtet haben, haben wir einen Architektentermin bekommen. Wir haben soweit alles fertig geplant, bis der Architet uns mitteilte, das wir aufgrund der Abstandsfläche keine 2,75m Deckenhöhe bauen können, sondern nur 2,50m. Das verärgerte uns, aber wir haben es hingenommen. Dann wurde Bauantrag gestellt, welcher allerdings abgelehnt wurde, da das Haus mit 1,37m zu hoch beantragt wurde. Der Architekt sagte uns, er hätte uns bei der Unterschrift vom Bauantrag mitgeteilt das eine Abweichung vom Bebauungsplan beantragt wird. Dies stimmt allerdings nicht, da ich schon vor dem Architekt Kontakt zum Mitarbeiter vom Bauamt hatte und dieser mir sagte, dass Abweichungen vom B-Plan von der Gemeinde nicht genehmigt werden. Hätte er uns erzählt, dass eine Abweichung beantragt wird, hätte ich gleich gesagt das dies keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Architekt schlug uns dann vor eine andere Dachform zu wählen. Allerdings sind andere Dachformen mit erheblichen Mehrkosten von ca. 25000€ verbunden, welche unsere Finanzierung sprengen würden. Somit versuchten wir der Hausbaufirma mehrere Kompromissvorschläge zu machen um das Haus zu den geplanten Kosten zu bauen. Jeglicher Vorschlag wurde bisher abgelehnt und wir haben nun schon 2 Monate verloren.
Meine Frage ist, ob es erfolgsversprechend wäre, rechtlich gegen die Hausbaufirma vorzugehen, da der Verkausberater und der Architekt zu der Firma gehören und mich falsch beraten haben, bzw. Fehler gemacht haben, welche für uns enorme Mehrkosten veursachen würden. Hätte der Verkaufsberater uns nicht mitgeteilt, dass unser Haus dort gebaut werden kann, hätten wir das Grundstück wohl nicht gekauft. Wenn aus ihrer Bewertung ein rechtliches Vorgehen sinnvoll wäre, würde mich noch interessieren ob die Hausbaufirma auch für meine Folgekosten aufkommen müsste, da ich ja nun schon Zeitverzug habe und auch nächstes Jahr mit der Rückzahlung des Kredit beginnen muss und auch noch meine Miete zahlen muss solange nichts entschieden ist und noch kein Haus steht!?
Vielen Dank im Vorraus.
Daniel Knopp & Anna Pardey
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst einmal wäre es gut, wenn ich hier den Vertrag mit dem Hausbauunternehmen von Ihnen hochgeladen erhalte, um mir diesen hinsichtlich Ihrer Fragestellung anzusehen. Vielen Dank im Voraus.
Allerdings kann man schon jetzt sagen, dass in der Tat ein Verhalten des Personals des Hausbau Unternehmens dahingehend ausschlaggebend war, dass Sie dieses Grundstück gewählt haben.
Meines Erachtens nach hat dafür auch das Hausbauunternehmen einzustehen, da es schließlich wissen muss, inwieweit das Grundstück mit dem Bauvorhaben, was von denen schließlich geplant war, bebaut werden kann.
Denn ansonsten macht der Vertrag keinen rechten Sinn. Er macht nur Sinn in Verbindung mit dem Grundstück, welches Sie erworben haben.
Vor diesem Hintergrund macht es durchaus Sinn, das Hausbauunternehmen anzuschreiben und Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Das kann natürlich nicht auf eine Nachbesserung oder Nacherfüllung hinauslaufen, da schließlich dieses nicht zum Ziel führen wird, sondern es ginge dann um einen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz hinsichtlich des Vertrages.
Sie können alle Schäden ersetzt verlangen, die ursächlich in Zusammenhang damit stehen, dass das Grundstück so beschaffen ist, wie es tatsächlich der Fall ist und nur einen genehmigungsfähigen Bau zulässt.
Um Weiteres sagen zu können, erbitte ich wie gesagt die Zurverfügungstellung des Vertrages mit dem Hausbauunternehmen. Dann antworte ich Ihnen ergänzend und abschließend.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank, ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Zunächst zur letzten Frage:
Wenn Sie zustimmen, müsste man ausdrücklich die Minderung/Schadensersatz mit aufnehmen, also in eine neue schriftliche Vereinbarung, da ansonsten in der Tat ein Verlust dieser Ansprüche droht.
Die Frage ist aber auch vielmehr, ob sich die Gegenseite darauf einlassen wird - da habe ich einige Bedenken.
Ansonsten:
Ich sehe weiterhin durch die Zusage des Vertragspartners und durch den Fehler des Architekten beide in der Haftung.
Allerdings kann dieses nicht zu Ende im Rahmen dieser Erstberatung geprüft werden - letztere bietet nur eine rudimentäre, erste rechtliche Einschätzung, die nur vorläufig und nicht abschließend ist, aber die gangbaren Schritte skizziert.
Ich kann Ihnen aber gerne ein Folgeangebot im Sinne einer Begutachtung anbieten, danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
bevor ich Ihr Angebot annehme, hätte ich noch gerne die Info, wie Sie die Erfolgsaussichten einschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Knopp
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Es lohnt durchaus, hier die Fehler des Architekten und des Vertragspartners näher zu durchleuchten.
Man hat schon nachweislich und vor allem konkret per WhatsApp korrespondiert und auch ein fahrlässiges Verhalten des Vertragspartners schadet hier.
Schließlich übernehmen die ja als Grundlage in Ihren Bauvertrag das gekaufte Grundstück und müssen das zuverlässig und seriös einschätzen, zumal mit dem Bauvertrag als Werkvertrag die Erstellung eines Erfolges - das Werk - geschuldet ist.
Deswegen dürften Ansprüche bestehen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Was genau beinhaltet Ihr Angebot für 120€ und welche Kosten erwarten mich insgesamt?
LG
Daniel Knopp
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.