Grundstück in Mexiko kaufen mit Kredit zur freien Verfügung
Beantwortet von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Meine Schwester, mein Schwager und Ich möchten ein Grundstück in Mexiko kaufen und ein kleines Haus darauf bauen. Um das zu finanzieren möchten wir zwei Kredite zur freien Verfügung aufnehmen.
Nun haben wir uns Kreditangebote eingeholt und stoßen in den Kreditverträgen auf den Paragraph 491 BGB Verbraucherdarlehensvertrag in dem, so wie wir das verstanden haben ein Kauf eines Grundstücks nicht gestattet ist. Im Anhang finden Sie die jeweiligen Passagen dazu in den Kreditverträgen. Falls sie den gesamten Vertrag brauchen kann ich diesen noch nachreichen.
Einmal Handelt es sich um einen Vertrag bei der TargoXBank und ein Mal um einen Vertrag von der DKB.
Die Kredite waren beschrieben als Kredite zur freien Verfügung.
Meine Frage ist nun ist es trotzdem möglich mit solchen Krediten ein Grundstück in Mexiko zu kaufen?
Die Bank kann im Falle eines Immobilienkredites sich nicht in das Mexikanische Grundbuch einschreiben lassen. Also kommt ein Immobilienkredit für und nicht in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
L. A.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Guten Tag,
Sie beschreiben hier ein Problem, dass es noch nicht sehr lange gibt. Seit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline im Jahr 2017 ist stark zwischen einem Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge zu unterscheiden. Der Unterschied liegt darin, dass der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entweder dinglich gesichert wird oder eben zum Erwerb eines Grundstücks dient, siehe § 491 Abs. 3 BGB.
Der Grund warum die Banken auf diese Unterscheidung Wert legen ist, dass mittlerweile ganz unterschiedliche gesetzliche Anforderungen bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag gestellt werden, deren Einhaltung die Bank im Zweifel nachweisen muss. In Ihrem Screenshot von der DKB ist nun eindeutig festgehalten, dass das Darlehen nicht für Ihr angedachtes Vorhaben verwendet werden kann.
Richtig wäre es daher einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen. Wie oben geschildert, ist es egal ob dieser dinglich gesichert werden kann (sprich: eine Eindruck im Grundbuch Mexiko möglich ist) oder nicht. Allein der Verwendungszweck erfordert einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.
Wenn Sie das Darlehen nun aber dennoch für den Immobilienerwerb in Mexiko verwenden, stellt sich die Frage welche Folgen das hat. Zunächst ist es natürlich unwahrscheinlich, dass der Bank der Vorgang überhaupt zur Kenntnis kommen wird. Beim typischen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag zur freien Verwendung, interessiert sich die Bank nicht für den Verwendungszweck. Sollte die Bank Kenntnis erlangen, dann muss die Bank erkennen, dass Sie sich vertragswidrig verhalten und könnte damit den Darlehensvertrag kündigen und eine sofortige Rückzahlung und als Schadensersatz eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Guten Tag,
Sie beschreiben hier ein Problem, dass es noch nicht sehr lange gibt. Seit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtline im Jahr 2017 ist stark zwischen einem Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge zu unterscheiden. Der Unterschied liegt darin, dass der Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entweder dinglich gesichert wird oder eben zum Erwerb eines Grundstücks dient, siehe § 491 Abs. 3 BGB.
Der Grund warum die Banken auf diese Unterscheidung Wert legen ist, dass mittlerweile ganz unterschiedliche gesetzliche Anforderungen bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag gestellt werden, deren Einhaltung die Bank im Zweifel nachweisen muss. In Ihrem Screenshot von der DKB ist nun eindeutig festgehalten, dass das Darlehen nicht für Ihr angedachtes Vorhaben verwendet werden kann.
Richtig wäre es daher einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen. Wie oben geschildert, ist es egal ob dieser dinglich gesichert werden kann (sprich: eine Eindruck im Grundbuch Mexiko möglich ist) oder nicht. Allein der Verwendungszweck erfordert einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.
Wenn Sie das Darlehen nun aber dennoch für den Immobilienerwerb in Mexiko verwenden, stellt sich die Frage welche Folgen das hat. Zunächst ist es natürlich unwahrscheinlich, dass der Bank der Vorgang überhaupt zur Kenntnis kommen wird. Beim typischen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag zur freien Verwendung, interessiert sich die Bank nicht für den Verwendungszweck. Sollte die Bank Kenntnis erlangen, dann muss die Bank erkennen, dass Sie sich vertragswidrig verhalten und könnte damit den Darlehensvertrag kündigen und eine sofortige Rückzahlung und als Schadensersatz eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Bankrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen