Grunderwerbssteuer Schenkung
Beantwortet
Fragestellung
Ich bekomme von meiner Mutter ein Grundstück geschenkt. Laut Vermessung leider ca. 40032€ wert. Meine Mutter überträgt das leere Grundstück mir und meiner Freundin(noch nicht Verheiratet). Kommt meine Freundin um die Grunderwerbssteuer herum ?? Ich denke das durch ansetzung eines etwas anderen Qm preises das gesamtgrundstück noch auf knapp unter 40000€ wert bringe und somit auch keine Schenkungssteuer anfällt?? Was sagt ihr dazu komme ich um Steuern herum und wenn nicht mit was muss ich rechnen???
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
hinsichtlich Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgendes mitteilen.
Sachverhalt:
- Ihre Mutter möchte Ihnen und Ihrer Partnerin (nicht verheiratet) ein unbebautes Grundstück schenken.
- Der Wert wird mit ca. 40.000 € geschätzt.
Frage:
Unterliegen die einzelnen Schenkungen der Grunderwerbsteuer oder einer anderen Steuer?
Steuerliche Beurteilung:
Grunderwerbsteuer
Übertragung von der Mutter an den Sohn
Grundsätzlich unterliegt ein Grundstückserwerb der Grunderwerbsteuer. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein inländisches Grundstück handelt. Die Erwerbsvorgänge im einzelnen (beispielsweise Kaufvertrag) sind in § 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) aufgelistet.
Die Übertragung des Grundstücks im Rahmen einer Grundstücksschenkung ist aber gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen.
Die Besteuerung dieses Grundstückserwerbs erfolgt stattdessen über das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG.
Übertragung von der Mutter auf Ihre Partnerin
Auch die Übertragung des Grundstücks in diesem Fall erfolgt im Rahmen einer Grundstücksschenkung und ist daher gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen.
Die Besteuerung dieses Grundstückserwerbs erfolgt stattdessen über das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG.
Schenkungsteuer
Mutter an Sohn
In diesem Fall handelt es sich um eine freigiebige Zuwendung unter Lebenden (§7b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
Der übertragene Grundstücksanteil ist nach dem Bewertungsgesetz zu ermitteln. Dieser Wert kann ggf. von Ihren geschätzten 40.000 € abweichen und ermittelt sich nach dem Bodenrichtwert pro Quadratmeter des Grundstücks und der Fläche des Grundstücks.
Als Sohn der Schenkerin sind Sie in die Steuerklasse I (§15 Abs. 1 ErbStG) einzuordnen. Als Kind der Steuerklasse I haben Sie für diesen Erwerb einen Freibetrag von 400.000 €.
Soweit der Wert des unentgeltlich übertragenen Grundstücksanteils 400.00 € nicht übersteigt fällt keine Schenkungsteuer an. Wenn der Wert des Anteils mehr als 400.000 € beträgt fällt für den übersteigenden Betrag Schenkungssteuer an.
Der Freibetrag von 400.000 € ist nur einmal in 10 Jahren zu gewähren.
Mutter an Partnerin
In diesem Fall handelt es sich auch um eine freigiebige Zuwendung unter Lebenden (§7b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
Ihre Partnerin ist für Ihre Mutter schenkungssteuerlich aber eine fremde Person und nur in der Steuerklasse III und hat nur einen Freibetrag von 20.000 €.
Wenn das Grundstück Bewertungsrechtlich mehr als 40.000 € Wert sein sollte dürfte der Anteil, der an Ihre Partnerin geschenkt wird daher 20.000 € nicht übersteigen.
In diesem Fall sollte die Aufteilung des Grundstücks im notariellen Schenkungs- Übergabevertrag Anteilsmäßig und Betragsmäßig genannt und so aufgeteilt werden, dass der Anteil Ihrer Partnerin 20.000 € nicht übersteigt.
Wenn Ihre Partnerin so keine 50% des Grundstücks erhält sondern nur 30 % oder 40% können Sie Ihr dies, wenn Sie verheiratet sind, ausgleichen und Ihr den Restanteil des Grundstücks schenken.
Hierfür fällt dann auch keine Grunderwerbsteuer an und als Ehefrau hat Sie einen Freibetrag von 500.000 €. Allerdings könnte sich der Wert des Grundstücks mit einem drauf errichteten Haus entsprechend erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
P.S.: Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen!
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