GmbH Geschäftsführer
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Kann ich als selbständiger GmbH Geschäftsführer für meine GmbH tätig sein,und dad Honorar dafür per Rechnung anfordern.
Ein umsatzsteuerliches Einzelunternehmen besteht
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten möchte.
Grundsätzlich können Sie das Entgelt für Ihre Tätigkeit mit Ihrer GmbH frei vereinbaren. Wichtig ist eine von vorn herein klare und eindeutige Vereinbarung, die zu Beweiszwecken schriftlich formuliert sein sollte. Weiterhin muss die Vergütung einem Fremdvergleich standhalten und angemessen sein. In der Regel wird die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers per Anstellungsvertrag geregelt. Dann wird die Vergütung per Gehaltsabrechnung abgerechnet und Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Sie hätten insoweit steuerlich betrachtet Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass der Geschäftsführer für die GmbH unentgeltlich tätig ist.
Sollten Sie Rechnungen von Ihrem Einzelunternehmen an die GmbH stellen, wäre wichtig, dass die Abrechnungen nachvollziehbar sind und für definierte Leistungen abgerechnet wird. Auch hier sollten schriftliche Vereinbarungen geschlossen werden (z.B. Rahmenvertrag) Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Finanzamt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) sieht und die Honorarrechnung nicht als Betriebsausgaben anerkennt.
Bedenken Sie bitte, dass Sie als Arbeitnehmer der GmbH (bei Anstellungsvertrag mit Gehalt) zumindest 1.000 Euro pauschal als Werbungskosten geltend machen können. Das wäre vorteilhaft, zumindest wenn Sie keine weitere Arbeitnehmertätigkeit ausüben.
Ich würde eher zu einem Anstellungsvertrag mit Gehalt raten, da hier weniger Gefahr bzgl. der Anerkennung durch das Finanzamt droht.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine Rückfrage ein. Zudem freue ich mich auch, wenn Sie meine Antwort positiv bewerten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Körperschaftsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen