Gewisse Fragen hinsichtlich dem Ausländerrecht.
Fragestellung
Hallo,
Vorm Verwaltungsgericht werde ich bald gegen die Ablehnung der Verlängerung meines Studentenvisums vorgehen.
MDK hatte vorher Gutachten erstellt, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist und deshalb haben sie die Reha angeraten, deshalb hatte die DRV eine bevorzugte Aufnahme bei einer Klinik angeordnet.
Wenn ich den Gutachten von MDK beim Gericht einreiche, macht das glaubhafter? neben den Unterlagen und Befunde des Facharztes?
Da ich mich in der Ausreisepflicht befinde, ist mein vorherige Aufenthaltstitel weg ist.
Leute, die schon Aufenthaltstitel besitzen, beantragen die Asylantrag schriftlich. Gilt das auch für mich? oder muss ich wie die anderen illegal eingereisten vorgehen?
Kann ich in meiner eigener Wohnung bleiben, und stelle ich den Antrag in dieser Phase schriftlich an? Werden sie das annehmen? hinsichtlich der Wohnauflage.
Werden die Behörden sofort mit dem Zwang-abschieben anfangen, sobald die 30 Tage Frist abgelaufen ist? mein Land ist sicheres Land. Normalerweise ist Zwang-abschieben mit hohen Kosten verbunden ist. Wie gehen die Behörden normalerweise vor? sofort abschieben? oder dauert es, da es mit Kosten und Planung verbunden ist?
Kann ich in der Reha-Klink Asyl beantragen und bleibe ich in der Rehaklinik?
Wie wird die Behörde vorgehen, wenn die Abschiebungsanordnung unzustellbar ist, da mein Name nicht auf dem Briefkasten ist bzw da ich weg bin. Wird die Polizei mich bundesweit suchen? wie suchen sie? und sobald ich später Asylantrag stelle, stoppt die Abschiebungsanordnung bzw die Suche?
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Antwort von Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollen und müssen alle Dokumente über Ihre gesundheitliche Situation dem Gericht vorlegen.
Den Asylantrag können und müssen Sie gemäß § 14 Abs. 1 des Aslygesetzes (AsylG) bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des BAMF stellen. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 AsylG sind Sie sodann verpflichtet, bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung, längstens jedoch bis zu 18 Monate, in der für Ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Den Antrag müssen Sie persönlich stellen; ob Sie aus dringenden Gründen erst einmal in der Rehaklinik bleiben können, hängt von den Möglichkeiten der Aufnahmeeinrichtung und Ihrem Gesundheitszustand ab.
Nachdem Sie einen Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung. Mit ihr halten Sie sich wieder berechtigt in Deutschland auf, und eine Abschiebung kann bis auf weiteres nicht erfolgen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass nach Fristablauf der Abschiebungsandrohung aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeletet werden.
Wie lange die Behörde dafür benötigen wird, ist nicht überschaubar. Zum einen gibt es wegen der Corona-Pandemie einen Vollzugsstau, zum anderen hängt der Zeitraum maßgeblich von den reisetechnischen Möglichkeiten ab. Wenn Sie nicht erreichbar sind, werden Sie bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die Fahndung wird als abschiebungsvorbereitende Maßnahme mit der Erteilung einer Aufenthaltsgestattung hinfällig.
Nachfragen beantworte ich gerne.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt
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Gilt das für mich jetzt nicht, da mein Studienaufenthalt abgelaufen ist?
Kann man gleichzeitig beim Antrag beantragen, dass man selbstständig wohnen kann? da man schon das gemacht hatte, da man schon Aufenthaltstitel besitzt?
2. Wenn man gerichtlich gegen die Abschiebungsandrohung vorgeht, dass es Abschiebungsverbot gibt, wegen Chronofizierung der Krankheit. Wie lange dauert das Verfahren? vorm Gericht? Schnell wie im Eilverfahren? und waehrend des Verfahren gilt der Aufenthalt als gerechtfertigt? Es geht hier nicht um Asyl-Phase. Es geht um die Ausreisepflicht wegen dem alten Aufenthaltstitels.
3. Leute, die in Kliniken sind,können den Antrag schriftlich stellen.
Gilt das für mich während ich in der Reha bin?
Meine Reha-Klinik ist in anders Bundesland und die ablehnende Ausländerbehörde ist im anderen Land.
Ist die zuständige Ausländerbehörde die neue, die im Zeitpunkt des Antrags ist?
Dies betrifft Asylsuchende,
die einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen,
die sich in Haft oder sonstigem öffentlichen Gewahrsam,
die sich in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder
die sich in einer Jugendhilfeeinrichtung befinden, oder
die minderjährig sind und bei denen die gesetzliche Vertretung nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Die Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung ist ebenfalls Streitgegenstand des Eilverfahrens. Während des Eilverfahrens wird nicht vollstreckt.
3. ist zu pauschal. Hier reicht aber erst einmal ein schriftliches Aslygesuch bei der Außenstelle (mit Hinweis auf Bettlägerigkeit/Reiseunfähigkeit?). Durch den Reha-Aufenthalt ändert sich Ihr Wohnsitz nicht; auf den Sitz der Klinik kommt es nicht an.
Beste Grüße!
Wenn ich vorm Verwaltungsgericht scheitere, werde ich eventuell vorm Verfassungsgericht vorgehen.
Ist das Verfassungsgericht hier relevant? ist solch eine Klage zulässig? Obwohl es um Aufenthaltstitel bzw Ausländerrecht angeht?
Wenn ich wirklich beweise, dass es Behinderung bei mir vorliegt und dass die deutschen Studierenden bei solch einem Fall Rehabilitationsmoeglichkeiten und Duldung bekommen, und dass die Verwaltungsakte meine Grundrechte mI.chtet und verbietet mir die Behandlung bzw Studium,
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird verfassungsrechtlich nach Art. 3
Abs. 3 Grundgesetz (GG) gewährleistet
die drohende Chronifizierung ihrer Erkrankung nicht hinnehmen, zumal sein Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützt ist
Sollte ich laut Ihrer Meinung verlangen, dass eine Gruppe meinen Fall beurteilt?
Mein Fall ist kompliziert. Verfassungsrechtlich relevant bzw Benachteiligungsverbot bzw Beurteilung das Ausmass der Behinderung Aufklärung der psychischen Erkrankungen bzw Studienablauf bzw Erfolgsaussichten.
Werde ich mehr Erfolg haben, wenn eine Gruppe von Experte es beurteilen? oder Einzelrichter reicht aus? dauert es lange bei dem anderen Fall?
Hat das einen Einfluss drauf, falls ich vorm Oberverwaltungsgericht im Falle des Schreitens vorgehen will? Bei Einzelrichter ist es besser, um seinen Urteil vorm Oberverwaltungsgericht anzufechten?
1. die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und
2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Hierzu wurden Sie angehört. Verhindern können Sie die Übertragung nicht. Entweder Sie argumentieren dagegen oder Sie nehmen dazu einfach nicht Stellung.
Auswirkungen auf die II. Instanz hat das in keinem Fall.
Schwer zu sagen, was besser ist. Kammersitzungen sind schwieriger zu terminieren im Hauptsacheverfahren, das Verfahren dauert potentiell länger. Ob bei der Kammer ausgewogenere Entscheidungen herauskommen, ist nicht gesichert.
Beste Grüße von Gero Geißlreiter, Rechtsanwalt
Wieso fanden sie eine Verfassungsbeschwerde aussichtlos?
Das ist Aussichtlos?
Die Entscheidungen verletzten mich in meinen Grundrechten aus aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
Der Beschwerdeführer will darlegen, dass er bei einer fehlenden medizinisch-psychotherapeutischen Behandlung keine Arbeitsfähigkeit aufrechterhalten werden kann.
Somit gibt es die Gefahr fuer Obdachlosigkeit, Hungertod, Suizidgefahr bei Hoffnungslosigkeit und auch Tod wegen nicht Behandlung der Asthmaerkrankung.
In Kairo würde er ohne finanzielle Mittel keinen Wohnraum finden, weil dieser nur zu hohen Preisen erhältlich ist.
Das Entlassungsbericht von CELENUS Klinik vom 10. Dezember 2020 ist zuerst ungeeignet, um die tagesaktuelle Arbeitskraft des Antragssteller im Juli 2022 zu beurteilen, da der Beschwerdeführer neue medizinische Kenntnisse durch andere Atteste und Entlassungsberichte nachgereicht hat. Es kann offenbleiben, ob die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts überzeugt, dass der Beschwerdeführer „mittlerweile circa zwei Jahre nach der Entlassung– offensichtlich noch in der Lage ist, sein Existenzminimum durch Arbeitskraft und ohne begleitende ärztliche Behandlung zu erwirtschaften. Die Würdigung des Oberverwaltungsgerichts beruhe auf Willkür. Die Erkenntnislage des Oberverwaltungsgerichts ist im Übrigen eine besonders schlechte und veraltete.
Unter Vorlage der fachärztlichen Bescheinigungen und Entlassungsberichte hat der Beschwerdeführer über das Bestehen erheblicher Veränderungsbelastungen und der Möglichkeit weiterer gefährdender Auswirkungen auf die gesundheitliche Situation im Zusammenhang mit dem Abbruch der Behandlungen konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Suizidgefahr sowie für eine erhebliche Verschlechterung der chronisch verlaufenden seelischen Erkrankung des Beschwerdeführers vorgetragen.
Dass das Gericht gleichwohl ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen sind, diese Gefahren würden sich nicht realisieren, gibt zu verfassungsrechtlichen Bedenken Anlass.
Die dadurch unterbliebene Würdigung der in den Jahren 2020 bis 2022 veränderter Gesundheitszustand begründet ein verfassungsrechtlich relevantes Abwägungsdefizit.
Welche Folgerungen sich mit Blick auf zukünftige Verschlimmerung der Arbeitsfähigkeit bei der Verschlimmerung der nunmehr erkennbaren psychischen Erkrankung beim Ausbleiben der Behandlung des Beschwerdeführers ergeben, darf das Oberverwaltungsgericht allerdings nicht aus eigener Sachkunde nicht feststellen (vgl. BVerwGE 144, 230).