Gewinn- und Verlustrechnung Aktien
Fragestellung
Meine Frage:
Ein Broker verlangt neben der Provision und den Handelsplatzkosten noch eine Gebühr von 0,5% auf Währungsumtausch. Die Währungsumwandlung erfolgt automatisch beim Kauf/Verkauf einer Aktie sofern sie in Fremdwährung gehandelt wird. Können diese 0,5% und die Provision + Gebühr für die Steuer vom Gewinn abgezogen werden? Da sich ja meine Gewinne durch sie verringern.
Kleine Nebeninformation: Ich fülle die Anlage KAP selbstständig aus, die Kapitalertragssteuern
werden auch vorher nicht werden nicht automatisch abgezogen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Die Gebühren des Brokers gehören zu den Anschaffungskosten bzw. Verkaufskosten der jeweiligen Tranksaktion. Sie mindern somit damit den Ertrag der Anlage und wirken sich daher auch steuermindernd aus. Bei Kauf erhöhen sich Ihre Anschaffungskosten, bei Verkauf mindert sich der entsprechende Erlös.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Beim Kauf der Aktien wurden diese Gebühren ebenfalls fällig, kann ich diese beim Verkauf steuerlich geltend machen auch wenn der Kauf mehrere Jahre zurückliegt?
Schöne Grüße!