Gewerbeanmeldung und Steuern bei Google AdSense
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Privatperson, die keiner selbständigen Tätigkeit nachgeht und kein Gewerbe betreibt. Derzeit unterhalte ich ein Blog und plane eine eigene Webseite. In beiden Fällen möchte ich langfristig Einkommen über Werbeanzeigen via Google AdSense erzielen.
- Wie gehe ich mit diesen Einkünften um (z.B. steuerlich)?
- Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden?
- Da Google AdSense seinen Sitz in den USA hat muß ich hierbei noch etwas besonderes beachten?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
durch den Betrieb der Webseite und die nachhaltige Erzielung von Einnahmen und ggf. Gewinnen (Überschüssen) werden Sie aus steuerlicher Sicht
a) zum Unternehmer (wichtig für die Umsatzsteuer) UND
b) zum Gewerbetreibenden (wichtig für die Einkommensteuer)
Ich möchte meine Antwort daher in diese beiden Bereiche splitten:
Zu a) Umsatzsteuer
Bis zu einem Jahresumsatz (ggf. auf 12 Monate hochgerechnet) von 17.500 € sind Sie umsatzsteuerlich als sogenannter Kleinunternehmer zu qualifizieren und brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Allerdings können Sie auch keine Vorsteuer (das ist die Ihnen für Ihr Unternehmen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer, z.B. Providerkosten, Webdesign, Telekommunikation, Bürokosten, Steuerberatung...) abziehen.
Solange Sie also weniger als 17.500 € Einnahmen aus dem Betrieb Ihrer Webseite (und ggf. den damit zusammenhängenden Unternehmungen) verdienen, brauchen Sie sich um die Umsatzsteuer nicht zu sorgen.
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (sog. Option) kann vorteilhaft sein, wenn Sie z.B. hohe Anfangsinvestitionen tätigen wollen und daraus die Vorsteuer abziehen möchten! (z.B. Anschaffung von IT-Geräten etc.). Die Option zur Regelbesteuerung bindet Sie allerdings für 5 Jahre!
Speziell zu Google AdSense: Google schreibt für die Umsätze aus AdSense Gutschriften über seine Niederlassung in Irland, d.h. im Bereich der EU. Dafür fällt keine Umsatzsteuer an, allerdings sind Sie als Regelbesteuerer (d.h. bei Option) verpflichtet, die Entgelte für diese EU-Dienstleistungen in einer speziellen vierteljährlichen Meldung ("Zusammenfassende Meldung") zu deklarieren. Als Kleinunternehmer brauchen Sie dies nicht zu tun.
zu b) Einkommensteuer
Der Überschuss der Betriebseinnahmen (Erlöse aus der Webseite) über Ihre Kosten (Provider, IT, Büro etc, s.o.) unterliegt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer. Sie müssen diese Einkünfte in Ihrer ESt-Erklärung angeben. Wenn Sie über 17.500 € jährliche Betriebseinnahmen haben, sind Sie überdies verpflichtet, die Einkünfte (d.h. den Überschuss = Gewinn) nicht nur formlos (z.B. per Excel), sondern mittels der amtlichen Anlage EÜR zur ESt.-Erklärung zu ermitteln.
Streng genommen sind Sie als Gewerbetreibender auch zur Erstattung einer Anzeige beim Ordnungsamt (Gewerbeanmeldung) verpflichtet. Das Finanzamt wird Sie dann zum Ausfüllen eines Vordrucks zur Betriebseröffnung auffordern.
Falls jedoch Ihre Einnahmen in der Anfangsphase noch sehr gering sind und Sie das Ganze nur nebenbei betreiben, würde ich aus Sicht der Praxis einfach in der nächsten Steuererklärung den Gewinn (oder Verlust) aus der Tätigeit angeben, dann weiß das Finanzamt schließlich auch Bescheid!
Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet sind. Falls noch etwas unklar ist, nutzen Sie bitte gern die Rückfragefunktion und ich gebe Ihnen dann ergänzende Erläuterungen.
Im Übrigen würde ich mich über eine positive Bewertung freuen und wünsche Ihnen für Ihr Vorhaben ganz viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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