Gewerbeanmeldung durchführen für Ausländer
Fragestellung
Hallo,
ich habe eine marokkanische Nationalität und ich mache zurzeit eine Ausbildung hier in deutschland ich möchte im Ecommerce Bereich anfangen zB : Ware vom Ausland bekommen und hier in Deutschland oder in andere Länder verkaufen, aber ich kann keinen Gewerbeschein hier beantragen.
Ich will eine Firma in Bulgarien gründen mit meiner Schwester, die in Marokko wohnt .
Jetzt die Fragen:
Kann ich mit meiner Firma Ware nach Deutschland importieren, oder muss die Firma einen Sitz in Deutschland haben, oder was können Sie mir empfehlen?
Darf ich ein GmbH in Deutschland gründen und damit ein Aufenthaltserlaubnis erwerben?
Danke!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die EU-Dienstleistungsfreiheit garantiert das Recht eines selbstständigen Unternehmers, gewerbliche, kaufmännische und freiberufliche Tätigkeiten in jedem Mitgliedstaat anzubieten,
ohne am Ort der Leistungserbringung einen Firmensitz zu gründen.
Das gilt also für Warensendung von Deutschland nach Bulgarien und umgekehrt.
Neben dem Europarecht sind aber auch lokale Vorschriften in Bulgarien beziehungsweise Deutschland zu beachten, was sehr vielfältig sein kann. Das bezieht sich auf verschiedene Bereiche, je nach Warensendung.
Aber grundsätzlich ist Ihre Idee so umsetzbar.
Bitte teilen Sie mir noch mit, warum Sie keinen Gewerbeschein in Deutschland beantragen können Liegt es an derzeitigen Einschränkungen Ihres jetzigen Aufenthaltstitels? Danke für Ihre Rückmeldung.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden, was für jedermann gilt, ob Inländer oder Ausländer.
Nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), § 21 Selbständige Tätigkeit, ist bestimmt:
“(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zu Grunde liegenden Geschäftsidee, den unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag für Innovation und Forschung. Bei der Prüfung sind die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen. [...].“
D.h., Sie müssten dann Ihre Geschäftsidee der Ausländerbehörde vorstellen und gegebenenfalls der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Daneben gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Nach meiner Erfahrung ist es da das beste, dass man sich fachmännische Hilfe durch einen Betriebswirt oder eine andere geeignete Person, die sich in diesem Bereich auskennt, einholt.
Das ist nämlich ein längeres Verfahren, was entsprechend fachmännisch durch die vorgenannten Personen beziehungsweise anwaltlich begleitet werden sollte. Denn der Aufwand ist nicht zu unterschätzen nach meiner Erfahrung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Ich will nicht Ware von Bulgarien nach Deutschland sondern von Asiatische Länder zB nach Deutschland und im Name von mein Firma die in Bulgarien sitzt abfertigen lassen und hier weiter verkaufen , und die Frage war ob ich mit meine Ausbildung aufhöre und als selbständiger in Deutschland ein GmbH gründe ? Weil die Ausländerbehörde meinte ich kann nicht als selbständiger arbeiten sondern ich muss zurück nach Marokko und wieder Visum beantragen als selbständiger . Wie gesagt ich habe ein Paragraph 17 Abs 1 Aufenthaltstitel
Ich hoffe dass meine Fragen verständlich sind
Warte auf Ihre Antwort
MfG
Najib Fakhar
vielen Dank für Ihre Nachricht, ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
In Ordnung, jetzt verstehe ich das besser, was Sie meinen.
Ich verweise zudem auf meine bisherige Antwort, die weiterhin stimmt.Unter den genannten Voraussetzungen können Sie die selbstständige Tätigkeit realisieren und einen Antrag auf eine diesbezügliche Aufenthaltserlaubnis stellen.
Das, was die Ausländerbehörde meint, stimmt aber. Wenn Sie eine derartige selbstständige Tätigkeit in Deutschland begründen wollen, müssen Sie erst einmal mit dem richtigen Visum, einem nationalen Visum einreisen, welches Sie in Marokko beantragen müssen. Im Unterschied zu einem Schengen-Visum ist das nationale Visum für längerfristige Aufenthaltszwecke vorgesehen, wenn Sie dann nämlich in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit beantragen möchten.
Da Sie damals mit einem Visum vor dem Hintergrund einer zu beantragen Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf eine Ausbildung nach Deutschland eingereist sind, ist das etwas anderes und Sie müssen das leider ganz grundsätzlich vom Ausland aus, also in Marokko, nachholen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
ist mir noch eine Frage ausgefallen , in meine Situation und mit meine Aufenthaltsstatus darf ich eine Mini GmbH gründen , also ich will in meine gleiche Aufenthaltsstatus bleiben aber nebenbei eine Mini GmbH gründen , falls nicht was können Sie mir empfehlen hier in Deutschland welche Möglichkeiten habe ich ? Weil ich habe viele Geschäftsideen die ich einsetzen will aber gleichzeit ich will in meine Ausbildung bleiben ganz normal ? und kann eine Person der nicht in Deutschland wohnt eine Mini GmbH gründen statt eine GmbH ?
Ich hoffe Sie haben meine Frage verstanden
Mit freundlichen Grüßen
Najib Fakhar
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne morgen beantworte, da ich gerade unterwegs bin, besten Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Da gelten die gleichen von mir Ihnen genannten Voraussetzungen.
Da es sich um eine weitergehende Frage von Ihnen handelt, kann dieses aber leider nicht mehr im Rahmen der jetzigen Anfrage beantwortet werden, vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich unterbreite Ihnen aber gerne ein Folgeangebot, wenn Sie das möchten. Danke für Ihre Rückmeldung dazu.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt