Gewerbe Mietvertrag
Fragestellung
Hallo, mein Mietvertrag für mein Ladengeschäft wurde mit einem VORAUSSICHTLICHEN Start 01.11.2017 abgeschlossen. Heute habe ich nun erfahren, dass ich nicht vor dem 15.02.2018 die Räumlichkeiten betreten kann. Begründung: Genehmigung Landratsamt usw. fehlt. Komme ich irgendwie aus dem Vertag raus? Vertrag anbei.
Gruß/M.M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Fragesteller,
ich danke für die Anfrage.
Der Mietvertrag steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung. § 2 sieht allerdings keine Kündigungsmöglichkeit vor Beginn des Mietverhältnisses vor und der Beginn kann laut Vertrag auch vor oder nach dem 1.11.2018 sein. Wenn jetzt die behördliche Genehmigung ganz versagt würde wäre der ganze Vertrag nicht zustande gekommen. Das ist hier aber nicht der Fall sondern es liegt nur eine Verzögerung vor. Diese Möglichkeit ist aber bei Abschluss des Vertrages offensichtlich bedacht worden denn § 2 sieht ja auch einen späteren Beginn als möglich an. Im gewerblichen Bereich ist diese Formulierung zulässig. Man hätte also den Vorbehalt als auflösende Bedingung mit einem festen Zeitpunkt, etwa der 31.12.17 formulieren müssen.
So sehe ich keine Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen weil es kein Sonderkündigungsrecht gibt. Was immer geht ist ein Aufhebungsvertrag aber nur mit Mitwirkung des Vermieters.
Ansonsten enthält der Vertrag keine Besonderheiten oder Punkte die man zwingend ändern müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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