Gewährleistung defekter Nail Printer
Beantwortet von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
Ich habe Anfang Mai bei einer Firma über Internet einen Nail Printer (Drucker für Nagel Design) gekauft, finanziert. Es wurden 200€ von mir angezahlt, der Rest erfolgt in 4 Monatsraten a 187€.
Bereits nach dem einsetzen der zuvor verschweißten Farb Patrone meldete der Drucker "keine Patrone" im Drucker. Von diesem Moment an stehe ich mit der Firma in Kontakt zwecks Fehler Behebung. So musste ich die neue Patrone ausbauen, in Wasser tauchen, danach sollte es gehen. Der Drucker druckte, aber nicht das Motiv bzw die vorgegebenen Farben. Das Motiv war schwarz mit einer Rose in grün/orange, heraus kam ein ganz schwacher Druck in hellgrün. Weitere versuche scheiterten, entweder wieder die Meldung es wäre keine Patrone drin, oder wenn gedruckt wurde dann zufriedenstellend. Nachdem ich mich auf keine versuche mehr einlassen wollte, sollte ich den Drucker zurück schicken zur Überprüfung. Das ich Werbung gemacht und Kunden nur deshalb Termine gemacht haben, interessierte niemanden. Man schickte mir zwei Fotos mit toll bedruckten Nägeln und sagte, mein Drucker würde fehlerlos funktionieren. Also Drucker zurück zu mir. Auspacken, an Strom anschließen- geht nicht! Wieder sagt der Drucker, es wäre keine Patrone drin. Ich also wieder reklamiert. Am Telefon wurde ich behandelt wie ein Trottel, ob ich die Folie der Patrone auch abgezogen hätte usw. Dabei hatten sie selbst diese doch schon in der Hand! Ich musste ein live Video als Beweis machen und schicken, sie könnten sich das nicht erklären, ich wäre die einzige mit dem Problem und es müsse an mir liegen. Stink sauer machte ich gestern das Video, es klappte wie erwartet absolut nichts. Heute bekam ich eine Nachricht, sie hätten das Video gesehen und es wäre tatsächlich so, das der Drucker bei mir nicht geht wie er soll. Da er bei Ihnen aber einwandfrei funktioniert hätte, wäre dies kein normaler Reklamations Grund und sie könnten mir deshalb auch keine neue Patrone schicken. Oder sie nehmen das Gerät zurück und Ich bekomme mein Geld zurück. Oder sie schauen sich den Drucker nochmal an. Nein, ehrlich gesagt was soll das bringen? Und wer sagt mir, das es tatsächlich mein Drucker ist, wo sie angeblich tolle Nägel mit drucken?
Ich möchte gar keine Patrone mehr und auch nicht das Geld, sondern ein neues Gerät! Leider gibt es in Deutschland bisher nur bei dieser Firma die Möglichkeit, den Drucker zu erwerben.
MUSS mir die Firma ein neues Gerät bereit stellen? Davon auf Lager haben sie genug.
Ich soll morgen früh um 9 da anrufen, wie soll ich mich verhalten? LG N.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst empfehle ich hier grds. nicht mehr all zu oft anzurufen bzw. jeden Telefonanruf zu dokumentieren und auch per E-Mail die entsprechenden Ergebnisse der Gespräche zusammenfasst zu fassen und zu übersenden. wenn Sie anrufen, sollte dies zum Ziel haben, dass Ihnen ein neuer Drucker übersandt wird, da augenscheinlich der Ihnen übersandte Drucker funktionsuntüchtig ist.
Rechtlich haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährleistung und ein mangelfreies Gerät.
Tut der Drucker nicht dies, was er tatsächlich soll, liegt ein Mangel vor und Sie haben die entsprechenden Gewährleistungsrechte nach dem BGB bzw. nach dem Vertrag, sofern diese nicht ausgeschlossen worden sind, wovon ich zunächst nicht ausgehe.
Danach können Sie entweder eine Neulieferung des Gerätes verlangen, sofern andere Geräte vorhanden sind und wird eine Gewährleistung in diesem Form abgelehnt, können Sie sich ein weiteres Gerät, gegebenenfalls im Ausland beschaffen. Die Mehrkosten muss dann die Firma mit der Sie den Vertrag haben, tragen.
Sie können, sofern Sie an dem Drucker festhalten wollen eine Reparatur oder eine Neulieferung verlangen mit dem Ziel, dass der Drucker die vertragsgemäße Leistung erbringt.
Daneben haben Sie auch einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag und gegebenenfalls dann auch Schadenersatz, wenn Sie sich darauf verlassen haben, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert und sie zum Beispiel schon Termine gemacht haben und hier einen entsprechenden Verdienstausfall oder Verlust an Einnahmen erleiden.
Dies sollten Sie der Firma in aller Deutlichkeit mitteilen, da diese ja auch bereits nach ihren Angaben eingesehen hat, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt, da Sie diesen per Video auch dokumentiert und entsprechend dargestellt haben.
Sie sollten daher unbedingt eine entsprechende angemessene und nicht zu lange Frist von maximal zwei bis drei Wochen, je nachdem wie lange ein möglicher Versand eines neuen Gerätes dauern würde der Firma setzen und bereits jetzt entsprechende Schadenersatzforderungen vorbehalten und gegebenenfalls berechnen. Die Frist sollten Sie zum einen per E-Mail übermitteln und zum anderen schriftlich per Einwurf-Einschreiben.
Sollte die Firma dann diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, sollte gegebenenfalls noch eine kürzere Nachfrist mit einer Ablehnungsandrohung gesetzt werden.
Danach können Sie sich den Drucker woanders beschaffen und die entsprechenden Kosten der Firma in Rechnung stellen.
Hilfsweise können Sie die Firma auch auf Neulieferung verklagen. Dann müssten sie keine Ablehnungsandrohung verfassen, sondern nach dem ersten Fristablauf gegebenenfalls Klage einreichen gerichtet auf Neulieferung eines entsprechenden Gerätes. In der Zwischenzeit entstehende Schäden müsste auch die Firma wieder tragen, sofern sich solche Schäden ergeben.
Gegebenenfalls hilft hier auch bei Weigerung der Firma einen neues Gerät zu liefern oder den Mangel ordnungsgemäß zu beheben, die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Die Kosten können Sie in der Regel auch als Schaden deklarieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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