Gewährleistung bei unterlassener Kundeninformation
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Januar 2016 haben wir ein Wohnmobil bestellt, welches im Mai 2016 ausgeliefert wurde.
Im Oktober 2017 ging der Gasdruckregler der Gasanlage kaputt. Ursache lt. Hersteller des Gasdruckreglers ist verschmutztes Gas. Das Problem sei seit 2015 bekannt. Es kann verhindert werden, indem ein Gasfilter vor den Regler eingebaut wird. Der Hersteller des Reglers weist in seiner Gebrauchsanleitung darauf hin:
Zitat: Schutz vor Verschmutzund/ Verölung ... Für den sicheren Schutz der Gasdruck-Regelanlage
ist der Einbau eines Gasfilters vor dem Eingang der Gasdruck-Regelanlage erforderlich.
Zitat Ende.
In seiner Garantieerklärung steht weiter: Zitat: Der Garantieanspruch besteht nicht... infolge Schäden durch Fremdstoffe (z.B. Öle, Weichmacher) im Gas. Zitat Ende.
Der Hersteller des Gasdruckfilters bestätigte uns, dass Hersteller und Händler von Wohnmobilen seit 2015 mehrfach zu diesem Thema informiert wurden. Auch unser Wohnmobilhersteller!
Bei uns fehlt dieser Gasfilter mit der bekannten Folge.
Wir wurden weder im Verkaufsgespräch, noch bei der Übergabeeinweisung auf diesen Punkt hingewiesen. Ebenso findet sich weder in den Preislisten 2016/17 eine Position Gasfilter, noch in der uns überlassenen Videoeinweisung ein Punkt Gasfilter/ Gasanlage aus dem man hätte schließen können, dass für uns als Laie schon mit der Inbetriebnahme unseres Neufahrzeugs Handlungsbedarf besteht. Die uns von unserem Hersteller zum Fahrzeug gelieferte Gebrauchsanweisung für den Gasregler stammt aus dem Jahr 2010 und hat diesen Hinweis natürlich nicht.
Wir sind davon ausgegangen, ein funktionierendes Fahrzeug mit einer, den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller entsprechenden Ausstattung, zu kaufen.
Unser Händler lehnt eine komplette Nachbesserung ab.
Zitate aus dem Emailverkehr:
24.11. 2017 Wir empfehlen unseren Kunden einen Gasfilter nachträglich einbauen zu lassen. Laut ... (Anm. Hersteller Gasdruckregler) Garantierichtlinie ist solch ein Schaden auch kein garantiefähiger Schaden. Jedoch können wir Ihnen für Ihre Kundenzufriedenheit, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtsfolge, bei einem Termin in unserer Werkstatt in ..... 50% Rabatt auf den Gasregler anbieten. Wir als ...Wohnmobile sowie kein anderer Wohnmobilhersteller sind nicht dazu verpflichtet ab Werk solch einen Gasfilter einzubauen.
13.12.2017 Nach interner Rücksprache ist uns die Information (Anm.: Information über verschmutztes Gas/ Gasfilter.) erst seit August 2016 bekannt. Zitate: Ende
Die Kosten für Regler inklusive Ein- und Ausbau liegen bei 200,- €, für den Filter noch mal ca. 100,- €.
Die Frage ist, ob der Hersteller unseres Wohnmobils Recht und wir Pech haben oder er zum
kostenlosen Austausch des Reglers und Einbau des Filters verpflichtet ist.
Wenn ja, gibt es einen aussagefähigen und verständlichen Paragraphen, den man ihm vorlegen kann oder hilt nur die Klageandrohung?
Welches finanzielle Risioko wäre für uns vorhanden, wenn wir klagen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragensteller,
Da der Campingwagen erst im Mai 2016 ausgeliefert wurde, besteht auch noch bis zum Mai 2018 Gewährleistung.
Der Mangel lag beweisbar von Anfang an vor. Deswegen schuldet der Verkäufer nach § 439 BGB eine kostenlose Reparatur wie auch die Fahrkosten zum Reparaturort.
Man sollte den Verkäufer ( nicht den Hersteller) per Einwurfeinschreiben eine Frist zur kostenlosen Reparatur des genau zu beschreibenden Mangels bis zum 5.2.2018 setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf ist er im Verzug. Dann kann man gesondert Schadensersatz verlangen und auch andere den Schaden beheben lassen. Dies muss man dann in einem gesonderten Schreiben geltend machen.
Im Übrigen kommt man wegen der nicht deutlich genugen Belehrung über § 280 BGB hier zu dem gleichen Ergebnis.
Ich halte das Verlustrisiko hier für nicht gegeben. Bei 300 € Streitwert könnte man, wenn auf beiden Seiten Anwälte tätig werden inkl. Gerichtskosten maximal 469,09 € verlieren.
MfG
RA Saeger
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Vielen Dank und jederzeit gerne wieder.
ich habe noch eine Frage zum Thema. Ich hatte beim Hersteller des Gasdruckreglers angefragt, seit wann das Thema Gasfilter in den Bedienungsanleitungen stand. Folgende Antwort einer Servicemitarbeiterin als Auszug:
In den früheren Bedienanleitungen befand sich noch kein Hinweis auf Gasfilter. Nachdem jedoch Fälle von Defekten durch Verschmutzung/Verölung aufgrund unsauberer Gasflaschen/Tanks bekannt wurden, haben wir auf allen Kanälen informiert (Händlerportal, Homepage, Serviceblog, Messen, etc). Nachdem die Verschmutzungen/Verölungen fortschritten, haben wir unsere Vertragspartner expliziert ersucht, bei jedem Einbau der Regler-Anlagen Gasfilter zu verbauen. Zitat Ende
Daraufhin meine Nachfrage, ob den diese umfassenden Info´s vor April 2016 an die Händler gingen.
Jetzt habe ich folgende Antwort - dieses Mal direkt von der Serviceleitung! - erhalten:
Aufgrund Ihrer Aussagen haben wir uns mir unserem Vertragshändler Firma Ahorn und dessen Werkstattleiter, Herr Föhr, in Verbindung gesetzt.
Es ist richtig, dass Firma Ahorn erst im August 2016 (s. Anm.)die Informationen bzgl. erforderlichen Einbau von Gasfiltern durch uns erhielt. Aus welchem Grund diese wichtige Mitteilung Firma Ahorn nicht früher erreichte, entzieht sich unserer Kenntnis, da wir zeitgleich diese Info an alle unsere Partner versendeten. Bedauerlicherweise können wir Ihnen Händler-Newsletter nicht zukommen lassen, da diese explizit unseren Vertragshändlern, mit internen Vermerken, vorbehalten sind. Zitat Ende.
Anmerkung: Mir ist bekannt, dass im August 2016 eine neue Bedienungsanleitung aufgelegt wurde, in der das ThemaFilter und Regler aufgeführt ist.
In einem Blog des Herstellers habe ich folgenden Beitrag gefunden:
...zum Produktionsstart unserer neuen Regler-Generation MonoControl/DuoControl im Jahr 2010 waren uns keine Fälle von verschmutzten Gasflaschen-/Tanks bekannt. Später wurden vereinzelt Fälle aus dem Ausland bekannt, so dass wir daraufhin im Jahr 2012 Gasfilter auf dem Markt brachten und ausführlich darüber berichteten (Homepage, Messen, Fachpresse, Facebook etc.) Um den einwandfreien Betrieb der Regler-Anlagen zu gewährleisten, empfehlen wir den Einbau von Gasfilter. Zitat Ende.
Die Frage lautet, ob ich nach dem Schreiben der Serviceleitung das noch nicht abgeschickte Schreiben wegen Gewährleitung an meinen Händler (Ahorn) schicken soll oder ob ich beweispflichtig bin, d.h. nachweisen muss, dass Ahorn vor August 2016 Kenntnis hatte.
ich melde mich bis morgen bei Ihnen.
MfG
RA Saeger
das Verschulden der fehlenden Aufklärung ist m.E. immer noch über § 278 BGB auch dem Vertragshändler zurechenbar. Der kann dann eben wiederum Regress nehmen bei dem Hersteller. Unabhängig davon besteht noch der Gewährleistungsanspruch.
MfG
RA Saeger
danke für Ihre Rückantwort. Ich werde jetzt wegen der Gewährleistung anschreiben nd eine Frist zur Mangelbehebung setzen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.