Geschäftsübernahme im Ausland
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Gebert , ich plane den Kauf einer Tauchbasis auf Lanzarote, Kosten 200 000 Euro.
Ich selbst werde aber die nächsten 3 Jahre weiterhin als Angestellter in Deutschland tätig sein , brutto 130 000 Euro. Die Tauchbasis hat an Wert , bewegliche Güter ( Autos , Tauchausrüstungen , u.s.w.) von ca. 60 000 Euro , die restlichen 140 000 Euro entfallen auf Kundenstamm , Lage , Ruf , u.s.w.
Meine Frage ist , wie kann ich den reinen Kaufpreis ( angenommen es fällt kein Gewinn an in den nächsten 3 Jahren), hier in Deutschland steuerlich absetzen.Denn bei meinem Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit , könnte sich dies ja lohnen. Kann ich die 200 000 Euro einfach über drei Jahre , als Ausgaben , oder Investition von der Steuer absetzen? Kann ich auch einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen , wenn sich das zu kaufende Geschäft im europäischen Ausland befindet?
Oder muss das alles bei einem Kauf auch längerfristig abgeschrieben werden , z.B. 10 Jahre? Kurzfristig , 3 Jahre wäre mir natürlich lieber
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
bei dem Kauf der Tauchbasis auf Lanzarote sind steuerlich einige Besonderheiten festzuhalten. Die wichtigste Besonderheit ist, dass der Kaufpreis nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden kann. Es muss geprüft werden, wofür Sie diesen Kaufpreis genau bezahlen. Wenn es sich um Inventar handelt (z. B. Ausrüstung), Gebäude oder Geschäfts- und Firmenwert handelt, muss der der Kaufpreis hierauf verteilt werden. Es handelt sich bei dem Kaufpreis um die Anschaffungskosten für die erworbenen Vermögenswerte. Eine steuerliche Berücksichtigung des Kaufpreises erfolgt dann nu über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Beim Inventar können das weniger als 10 Jahre sein. Bei Gebäude liegt die Nutzungsdauer regelmäßig zwischen 33 und 50 Jahren. Beim Geschäfts- und Firmenwert liegt die Nutzungsdauer pauschal bei 15 Jahren.
Wenn der gesamte Kaufpreis in Höhe von 300.000 Euro auf den Geschäfts- und Firmenwert entfallen würde, würden sich hiervon im Rahmen der Abschreibungen jährlich nur 20.000 Euro steuerlich auswirken.
Weiterhin muss beachtet werden, dass zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde. Nach diesem Abkommen, sind Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten dort zu besteuern wo die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird. Ein Gewinn der Tauschschule wäre also – auch wenn Sie als Inhaber in Deutschland leben – in Spanien zu versteuern. Dies gilt analog auch für Verluste. Diese können sich in Deutschland nicht auswirken, sondern nur in Spanien.
Die oben dargestellten Abschreibungen auf den Kaufpreis (zum Beispiel als Geschäfts- oder Firmenwert) zählen ebenfalls hierunter. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Spanien, wirken sich diese in Deutschland nicht aus.
Letztendlich bringt Ihnen die Investition in Lanzarote keine steuerlichen Vorteile in Deutschland.
Bei Rücckfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
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Bis zum Jahr 2008 gab es die Möglichkeit ausländische Verluste aus EU-Dtaaten zumindest bei der Höhe des deutschen Einkommensteuersatzes zu berücksichtigen. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr.
Die Verluste des Tauchbetriebs in Spanien können Sie also, wie schon dargestellt, auf keinem Weg in Deutschland geltend machen.