Geschäftsauto
Fragestellung
Habe keinen Steuerberater, da ich alles selbst machte.
Bin Vertriebs- und marketing Assistentin. Selbstständig. Meinen BMW habe ich am 13.02.13 gebraucht für 18.000 gekauft. Nutze die 1% Regelung.
Meine aber dass ich steuertechnisch zu viel bezahle.
Da ich einen Vollkasko Unfall hatte, bin ich mit meiner Versicherung gestiegen. Zahle ab 2016 dann 1026,69 Euro.(200-. Euro mehr. Durch einen Zweitwagentarif bei direct line könnte ich 500.- Euro an Prämie sparen.
Meine Frage: Ist es steuerlich von Vorteil, wenn ich meinen Mann als Halter eintragen lasse.
Ich dann mit einem monatlichen Mietpreis,( den ich vertraglich mache,) von ca 200 Euro besser komme, als mit der 1% Regelung? Ein Fahrtenbuch möchte ich nicht führen.
Bei dieser Form steige ich auch nicht mit meinem Tarif runter, aber wäre nur für ein paar Jahre so.
Dann lieber ein Neufahrzeug leasen.
Bringt es Nachteile im Geschäftsguthaben?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
M. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Einen Vermögensgegenstand, den Sie zu mehr als 50 % betrieblich nutzen müssen Sie zwingend Ihrem Betriebsvermögen zuordnen. Ich gehe davon aus, dass das auf Ihr Auto zutrifft, da Sie nur dann die 1% Regel anwenden können.
Alle mit dem Kfz verbundenen Ausgaben (inkl. der Abschreibung) stellen dann Betriebsausgaben dar, die im Zweifel Ihre Steuern mindern.
Im Gegenzug dazu müssen Sie den Anteil Ihrer privaten Nutzung als Entnahme versteuern. Dabei können Sie den tatsächlichen Wert dieser Entnahme mittels Fahrtenbuch ermitteln, oder Sie bedienen sich der pauschalierten 1% Regelung.
Bei der 1% Regel wird generell der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu Grunde gelegt. Weder das Alter des Autos noch sich verändernde laufende Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge) spielen dabei eine Rolle. Allerdings ist die Versteuerung der Entnahme auf die Höhe der entstandenen Aufwendungen begrenzt, so dass es sich das Auto im schlimmsten Fall steuerlich gar nicht auswirkt.
Diese Situation würde sich auch nicht ändern, wenn Sie das Auto (von Ihrem Mann) mieten, da Sie auch dann Ihre Privatfahrten versteuern müssen. Das würde nur Sinn machen, wenn Sie es nur für tatsächlich nachweisbar betriebliche Fahrten mieten würden.
Wenn die 1% Regelung für Sie ungünstig sein sollte, wäre nur die Führung eines Fahrtenbuches wirklich sinnvoll. Denn nur so können Sie nachweisen, dass Sie Privatfahrten in nur geringem Umfang tätigen.
Für ein Leasingauto gilt im Übrigen das Gleiche. Bei Anwendung der 1%-Regelung wird ebenfalls der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zu Grunde gelegt.
Inwieweit das für Sie ungünstig ist, hängt dann von der Höhe der Leasingraten und damit von der Klasse des geleasten Fahrzeuges ab.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bei Nachfragen benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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Vielen Dank für die Hilfe!
Grundsätzlich sollte es eigentlich möglich sein, dass Ihr Mann Versicherungsnehmer wird und Sie Halter bleiben, den Versicherungsbeitrag würden Sie ja weiterhin zahlen. Das müssten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft besprechen.
Bei einer Entnahme des Kfz müssten Sie die Differenz zwischen Buchwert und dem derzeitigen Zeitwert versteuern. Inwieweit das ein Nachteil ist, hängt von den Werten ab und kann ich ohne Kenntnis der Werte nicht sagen.
Es ist auch vertraglich eine eher komplizierte Gestaltung wenn Sie das Kfz. dann von Ihrem Mann mieten.
Da die Kfz-Versteuerung ein relativ komplexes Thema ist, wäre es besser, wenn wir deswegen mal telefonieren würden.
Sie können mich gerne deswegen mal anrufen.
Mit bestem Gruß ...
Zur weiteren Beurteilung empfehle ich Ihnen einmal eine Vergleichsberechnung durchzuführen ...
Ein Beispiel dazu finden Sie hier:
http://www.steuer-schutzbrief.de/vergleich-beispielrechnung-fahrtenbuch-1-prozent-methode.html
MFG und ein schönes Wochenende ...