Geld gefunden
Fragestellung
Ich bin Mitarbeiter einer Sparkasse. Im Oktober 2013 ging ich in die Kundenschließfachanlage auf einer anderen Geschäftsstelle, weil es in "meiner Geschäftsstelle" keine gibt, ich brauchte Unterlagen von meinem privaten Schließfach. In dem Raum, ich war allein dort, fand ich eine Geldmappe mit 70.000,- €. Diese übergab ich den Kollegen. Innerhalb des letzten Jahres hat sich niemand gemeldet, der das Geld verloren hat.
Meine Frage: Geht das Geld nach dem Jahr in mein Eigentum über oder darf die Sparkasse das Geld vereinnahmen. Betonen möchte ich, dass ich privat an meinem Schließfach war und nicht im Dienst der Sparkasse.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst ehrt es Sie, dass Sie die Geldmappe abgegeben haben.
Die Sparkassen darf das Geld nicht vereinnahmen. Es ist bei der zuständigen Behörde, beim Fundbüro zu melden.
Denn die Geldmappe wurde NICHT in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt gefunden.
Daher muss auch die Sparkasse es abgeben. Darauf sollten Sie drängen.
Wird der tatsächliche Eigentümer nicht ermittelt, haben Sie nach § 973 dann nach sechs Monaten Anspruch auf die Geldmappe nebst Inhalt; ansonsten nach § 971 BGB Ansprcuh auf Finderlohn.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Sie haben eine Frage im Bereich Öffentliches Recht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
allein die mögliche Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genügt nicht, die Sparkasse wie eine Behörde zu behandeln.
Da Sie als Privatperson an Ihrem Schließfach gewesen sind, sind Sie als Kunde mit der Folge aufgetreten, dass das Außenverhältnis zwischen Kunden und Sparkasse als bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnis zu werten ist.
Daher ist nach Ihrer Schilderung die Sparkasse insoweit nicht als Behörde anzusehen oder gleichzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg