Frühester Verkauf ohne Spekulationssteuer von selbstgenutzter ETW
Fragestellung
Hallo Xperten-Gemeinde,
ich beabsichtige den spekulationssteuerfreien Verkauf meiner neu gebauten ETW in der ich selbst von Beginn an gewohnt habe. Welches Datum gilt als Beginn der "3 Jahres Frist" nach § 23 Abs.1 S.3 EStG und ab wann sollte der Verkauf demnach stattfinden?
- Kauf im Mai 2018 (Zustand des Baus: Baugrube ausgehoben)
- Fertigstellung des Neubaus, Übergabe des Sondereigentums und Einzug im Februar 2019
Ist der Verkauf im Jahr 2020 oder 2021 spekulationssteuerfrei?
Vielen Dank!
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratensuchender,
das maßgebliche Datum zur Fristberechnung ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Wenn Sie jedoch von Beginn an und ununterbrochen einen eigenen Haushalt in der ETW hatten, und dies bis zum Verkauf, ist der Verkauf auch ohne Beachtung einer Frist steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Wenn Sie dort von Beginn an bis zur Veräußerung gewohnt hatten, ist der Verkauf sowohl in 2020 als auch in 2021 steuerfrei.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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