Fristbeginn bzw -ende Vorverkaufsrecht Hauskauf
Fragestellung
Wir haben einen Kaufvertrag für einen Hauskauf geschlossen. Verkäufer und Käufer haben den Notar so verstanden, dass die Frist mit der Zustellung des Kaufvertrags, also wenige Tage nach Unterschrift bei Notar beginnt. Nun heißt es aus dem Notariat, der Kaufvertrag muss erst wirksam werden, soll heißen es müssen alle Genehmigungen der Kommune, also Ablehnung des Vorkaufsrechts der Kommune, Bescheinigung nach GVO vorliegen. Vorher würde der Vertrag nicht wirksam und die Zweimonatsfrist beginnt erst dann.
Bei uns heißt das Unterschrift Mitte Februar und Zustellung dann wenige Tage später oder erst Ende März als der GVO Bescheid vorliegt
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)