Frist läuft ab - Gesundheitsamt bearbeitet Unterlagen nicht.
Fragestellung
Guten Abend
Ich habe im Jahr 2019 meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und mein größter Traum war es immer, irgendwann beim Finanzamt zu arbeiten und die Ausbildung zum diplom Finanzwirtin zu machen.
Nach meiner Bewerbung habe ich die Einstellungstests mit Bravour bestanden und habe tatsächlich meine Traumausbildung bekommen. Das einzige, was jetzt noch fehlte, war das Gesundheitsgutachten vom Amtsarzt.
Zur Untersuchung war ich im Februar diesen Jahres. Alles, was ich noch machen musste,war ein Bluttest und ein Langzeit-EKG, um auf Nummer sicher zu gehen, dass wirklich alles in Ordnung ist.
Durch Corona konnte ich das Langzeit-EKG leider erst im Mai machen. Nachdem alle Untersuchungen sehr gut ausgefallen sind, habe ich diese beim Gesundheitamt eingereicht, damit sie dort unterschrieben und zum Finanzamt gesendet werden.
Leider liegen die Unterlagen seitdem unbearbeitet beim Gesundheitsamt und es wird sich absolut nicht darum gekümmert.
Langsam wird es aber sehr dringlich, dass das Gutachten das Finanzamt erreicht, da die Fristen ja eingehalten werden müssen.
Auf meine Nachfragen beim Gesundheitsamt , bekam ich immer die Antwort "Wir haben gerade wichtigeres zu tun, als uns um soetwas zu kümmern."
Das ist meiner Meinung nach zwar verständlich, da durch Corona sehr viel zutun ist, allerdings steht hierbei meine Perspektive und auch meine Zukunft auf dem Spiel.
Ich bin gesund, habe alles bestanden und durch so etwas wird mjr wortwörtlich die Zukunft zerstört. Vor allem weil ich in meinem jetzigen Betrieb auch schon längst gekündigt habe.
Das Gesundheitsamt stellt sich völlig quer.
Gibt es da irgendwas, das man machen kann? Darf das Finanzamt mir überhaupt absagen, wenn die Amtsärztin Schuld ist bzw. Ich ja wirklich selbst alles getan habe und die Frist aber abläuft, da das Gesundheitsamt sich nicht um die Unterlagen kümmert?
Ich würde mich sehr freuen, wenn sie da evtl. etwas machen können bzw. mie sagen könnten, wie ich am besten weiter vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
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A. Fischer, Rechtsanwalt
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