Frist für Spekulationssteuer
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich möchte i. A. meiner Eltern eine Immobilie veräußern, welche vor zirka 10 Jahren von meinen Eltern für mich erworben worden ist. Diese nutze ich seitdem, habe jedoch auf eine Übertragung verzichtet und würde nun gerne umziehen.
Würden Sie mir bitte mitteilen, welcher Stichtag für die Berechnung der Spekulationssteuer verbindlich gilt? Ich habe verschiedene Daten im Zusammenhang mit oben genannter Immobilie vorliegen. Das in der Urschrift fixierte Vertragsdatum, das Datum der Ausfertigung, das Datum des Eintrages in das Grundbuch...
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Maßgebend für die Fristberechnung ist das Datum des Abschluss des Kaufvertrages bei dem Erwerb und der Veräußerung des Wohnungseigentums.
Auf die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eintragung im Grundbuch kommt es bei der Ermittlung der Steuerpflicht nach § 23 EStG nicht an.
2. Da es sich um eine Stichtagsregelung handelt, ist die 10 jährige Frist anhand der jeweiligen Daten der Kaufverträge zu ermitteln.
3. Etwaige auschiebende Bedingungen in dem Kaufvertrag bleiben hierbei außen vor, BFH v. 10.02.2015 - IX R 23/13 BStBl 2015 II S. 487.
4. Zur Vermeidung es Spekulationsgewinns und der Anwendung des § 23 EStG sollten daher mehr als 10 Jahre liegen.
5. Eine Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" für die Kinder, kommt nur in Betracht, wenn die Altersgrenze von § 32 EStG nicht überschritten wurde, welche bei 25 Jahren liegt.
In § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG heist es:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;"
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Ich bin mir - aufgrund meiner Unkenntnis in der Angelegenheit - bzgl. eines Punktes jedoch unsicher...
Der relevante Stichtag für die Spekulationssteuer wird also durch das in der Urschrift angegebene Datum bestimmt (und nicht durch das Datum der Abschrift)?
Vielen Dank noch einmal.
MfG
Maßgebend ist das Datum des Vertragsschlusses, also das Datum an dem der Vertrag bei dem Notar unterzeichnet wird. Insoweit ist das Datum der letzten Urschrift maßgebend.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt