Fragen zum Datenschutz
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich bin in einem Praxis Verbund HNO als Personalmanager beschäftigt.
Seit kurzer Zeit versuchen die Arbeitgeber meinen Aufgabenbereich abzubauen. Ich habe bis zum Jahresende die Lohnabrechnung durchgeführt für 22 Mitarbeiter. Diese Aufgabe wurde an einen Steuerberater abgegeben und meine persönlichen Daten wurden ihm ohne meine Zustimmung übermittelt. Weiterhin wurde ich unter Protest aufgefordert dem Steuerberater alle Daten der restlichen Mitarbeiter per Mail zu übermitteln.Mein Büro befindet sich in meinem Haus wo alle Unterlagen in Ordnern unter Verschluss stehen. Man hat mir nun mitgeteilt das am kommenden Mittwoch der Sohn der Arbeitgeberin alle unterlagen abholen wird. Da es sich um Unterlagen handelt die dem Datenschutz unterliegen bin ich der Meinung das ich diese nicht so einfach herausgeben muss.Da man den Datenschutz durch die Arbeitgeber so genau nimmt möchte ich einen Rat von einem Fachmann einholen.
Weitere Verstösse:
1. meine Daten weitergeleitet an Steuerberater
2.Persönliche Infos Krankmeldung usw. per Whatsapp versendet
3.Brief mit persönlichen Anschreiben geöffnet und Foto erstellt und mir wieder per Whatsapp verschickt.
4. Stick mit ca.15.000 Patienten Daten und Befunden einen nicht dem Unternehmen angehörigen Person zur Erstellung einer Statistik übergeben ohne Zustimmung der Patienten.
5. Alte Patientenakte die durch Übernahme der Praxis übernommen wurden, werden in Kartons gelagert wo alle dran kommen. Diese sollen dann durch den Sohn gescannt werden.
Bitte um Info wie ich mich verhalten soll damit ich mich auch nicht noch Strafbar mache.
Danke für Ihre Bemühung
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Gut, dann melde ich mich jetzt gleich bei Ihnen unter der genannten Nummer.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)