Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
nachdem ich mein Gewerbe zum 31.12.2014 abgemeldet habe, fordert mich das Finanzamt auf, den "Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs oder Teilbetriebs“ auszufüllen.
Ich habe das Gewerbe nebenberuflich betrieben und gerahmte Fotos über einen Onlineshop verkauft. Den Gewinn habe ich in der Einkommenssteuererklärung (Anlage G) angegeben und dazu eine EÜR eingereicht. Der Umsatz war so gering, dass ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit war. Trotzdem hatte ich aber eine Umsatzsteuer-ID und habe eine Umsatzsteuererkärung eingereicht.
Die restlichen Güter, die ich in mein Privatvermögen überführen werde, haben einen Wert von 560 Euro.
Der "Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs oder Teilbetriebs“ bereitet mir beim Ausfüllen einige Schwierigkeiten. Im Prinzip bin ich bei allen Punkten nicht sicher, was ich eintragen soll.
Mein Bestreben wäre, dort zu vermerken, dass ich Güter von 560 Euro in mein Privatvermögen überführe und dieses später in der Einkommens- und Umsatzsteuererklärung eintrage.
Welche Eintragungen müsste ich dafür im Fragebogen machen? Wo müsste ich die 560 Euro in der Einkommens- bzw. Umsatzsteuererklärung eintragen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Fragestellung, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben und der Regeln dieser Plattformwie folgt beantworte. Bitte denken Sie, dass unvollständige Informationen oder falsche Sachverhaltsschilderungen eine abweichende rechtliche Würdigung zur Folge haben können.
Die Aufforderung zur Beantwortung eines Fragebogens vom Finanzamt ist immer dann die Regel, wenn die Steuererklärung für das Finanzamt die Umstände einer Betriebsaufgabe nicht ausreichend berücksichtigt. Das könnte bei Ihnen der Fall sein. Sie müssen unterscheiden zwischen dem laufenden Gewinn des Jahres 2014 und dem Ausgabegewinn. Beides wird nicht gleich versteuert. Ein Betriebsaufgabegewinn wird in der Regel ermäßigt besteuert. Wenn Sie jedoch im Rahmen der Betriebsaufgabe nur ein Anlagegut entnehmen und es sich um einen Wert in Höhe von 560 Euro handelt, dann hätten Sie den Buchwert für dieses Wirtschaftsgute noch anzugeben und die Differenz würde Ihr Aufgabegewinn sein. Das können Sie dem Finanzamt so mitteilen. Für die Ermittlung des laufenden Gewinns für 2014 müssten Sie noch offene Verbindlichkeit und Forderungen ab- bzw. hinzurechnen, damit der laufende Gewinn richtig ermittelt würde (Sie würden somit eine Art Mini Bilanz erstellen). Umsatzsteuer ist keine zu entrichten, weil Sie bisher laut Ihren Angaben die Kleinunternehmerregelung angewendet haben (und wohl auch keine Umsatzsteuer den Kunden berechnet haben). In der Umsatzsteuererklärung ist das auf der ersten Seite ja auch anzukreuzen. Richtigerweise haben Sie daher eine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Mehr ist hier bei der Umsatzsteuer nicht zu tun.
Den Fragebogen können Sie erst dann ausfüllen, wenn Sie Ihre Gewinnermittlung angepasst und den laufenden Gewinn und den Aufgabegewinn richtig ermittelt haben. Gerne kann ich Ihnen dann auch helfen. Sie müssten mir in diesem Fall aber Ihre Unterlagen und den Fragebogen hochladen. Fragebögen sind von Bundesland zu Bundesland leider unterschiedlich. Ich habe Ihnen ein Muster beigefügt. Wenn es dem Ihnen vorliegenden Fragebogen entspricht, können wir gemeinsam die Eintragungen vornehmen, wenn Sie Ihre Nachbereitung abgeschlossen haben.
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
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Antwort des Experten: Herzlichen Dank für die tolle Bewertung.
vielen Dank für die schnelle und umfassende Rückmeldung.
Ich habe ein Excel-Dokument hochgeladen, welches die folgenden Blätter enthält: Gewinnermittlung 2014, Laufender Gewinn 31.12.2014, Aufgabegewinn und die Liste der Güter, die ins Privatvermögen überführt werden sollen.
Ich hoffe, ich konnte nach Ihrer Anleitung alles richtig erstellen. Im Jahr 2014 war ich nicht mehr selbständig aktiv, d.h. es liegen weder Einnahmen noch Ausgaben für 2014 vor.
Ich habe das relevante Formular für Niedersachsen hochgeladen. Ihr Angebot, das Formular auszufüllen, nehme ich gerne an.
ich bin leider noch nicht sehr vertraut mit der Plattform "yourxpert". Ich bin mir nicht sicher, ob Sie meine Rückfrage erhalten haben. Oder muss für die Rückfragen der Preis erhöht werden? WIe geagt, leider kenne ich mich hier nicht so gut aus.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen!
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie müssten für die weitere Prüfung der Unterlagen mir einen neuen Auftrag (z.B. per X Mail) erteilen. Der vorherige Auftrag ist ja bereits abgeschlossen. Zudem würde der weitere Bearbeitungsaufwand den vorherigen kalkulierten Preis leider nicht abdecken. Insofern möchte ich Sie bitten, mich ggf. neu zu beauftragen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Bitte setzen Sie in diesem Fall die Deadline nicht zu knapp, d.h. bitte bis übermogen.
Danke + Gruss
Dr. Schenk