Frage zum Urheberrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Dr. Koch
Ich arbeite nebenberuflich als Autorin. Zur Buchmesse in Leipzig erscheint mein mittlerweile 6. Roman. Im Vorfeld wird es über meinen Verlag für die Leser wie immer eine Vorbesteller-Aktion geben. Üblich ist hierbei neben dem Erwerb signierter Exemplare meist auch ein Give-Away. Für diesen Roman sind Ansteck-Buttons geplant, die natürlich einen Bezug zu den Romanfiguren haben.
Meine Frage bezieht sich nun auf einen der beiden Buttons und darauf, inwieweit man sich hierbei an einem bekannten Marken-Logo ( in diesem Fall dem Logo des Riegels "Snickers" ) orientieren darf, ohne hierbei rechtlich Probleme mit dem Markeninhaber zu bekommen. Ich kenne T-Shirts in dieser Richtung ( Coca Cola/Cocaine etc.), eher verunglimpfend, was in meinem konkreten Fall nicht so ist ( "Superheld" statt "Snickers"). Ich hänge ihnen den Entwurf zum besseren Verständnis an.
Wäre ein solcher Button rechtlich unproblematisch?
Es handelt sich um eine Stückzahl von etwa 300 Buttons, die gratis bei der Signierstunde auf der Leipziger Buchmesse an die Leser abgegeben und eben zusammen mit den Vorbestellungen verschickt werden sollen.
Vielen lieben Dank für ihre Antwort
mfg
M.Wild
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Guten Abend Frau Wild,
es geht hier um Markenrecht, da Snickers als Wort-/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist.
Eine fremde Marke dürfen Sie nicht für Ihre Zwecke verwenden.
Dies ist hier aber nicht der Fall. Sie lehnen sicht mit dem Wort Superheld lediglich an den Logo-Bestandteil der aus einem Wortteil (Snickers) und dem Bild (dem Logo) der Wort-/Bildmarke "Snickers" an. Da der Wortbestandteil aber ein völlig anderer ist und Sie zudem den Button im Rahmen einer Buchveröffentlichung und nicht im Bereich der Schokoriegel verwenden, besteht hier nicht die Gefahr, dass jemand irrtümlich davon ausgehen könnte, er habe es mit dem Produkt zu tun, dass als "Snickers" verkauft wird. Es gibt keine Verwechslungsgefahr.
Der Button, wie von Ihnen geplant, stellt also keine unerlaubte Verwendung einer fremden Marke dar, da die Wort-/Bildmarke Snickers hier überhaupt nicht verwendet wird. Es ist ein Wortspiel, bei dem offensichtlich ist, dass es hier nicht um den Schokoriegel geht.
Ich sehe hier kein markenrechtliches Problem.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
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