Frage zum Strafrecht
Fragestellung
Mir bereiten einige Sachen etwas Sorgen.
2014 ist meine Schwester mit dem Wagen den ich ihr gekauft habe geflüchtet.Sie war stark Drogenabhängig.
Das das Auto habe ich später wiederbekommen.
Sie hatte viele Geld schulden bei mir.
Zu der Zeit habe ich bei Vodafone gearbeitet.
Ich habe ihr gesagt ,das ich 2 Handys über ihren Vertrag schalten werde und somit hätte sie ein teil ihrer schuld bei mir beglichen .
Meine Schwester hat die Verträge nicht bezahlt und somit wurde sie zur Rechenschaft gezogenen Vertrag habe ich auch nicht in ihrem Namen unterschrieben.
Ich war schon mittlerweile in Beirut.
Sie musste bei der Polizei aussagen,was sie auch getan hat aber nicht gegen mich.
Sie sagte das sie nicht gegen ihre Schwester aussagen würde.
Die Polizistin meinte noch,das auf mich nichts zukommen würde ,da es unter Verantwortung des Ladeninhaber liegen würde,die Verträge zu kontrollieren.
Das ist jetzt 4 Jahre her.
Kann ich bei der Einreise nach Deutschland noch zur Rechenschaft deswegen gezogen werden?
Des Weiteren hatte ich ein Paar Schulden ,die an das Amtsgericht gingen.
So weit ich weiß,habe ich alles bezahlt.
Wenn da noch etwas offen ist,kann ich auch bei der Einreise gehindert werden?Und
2015 habe ich mein Zeugnis von einem Ferninstitut anerkennen lassen wollen.
ich habe gedacht,wäre vielleicht ein kleiner Vorteil für den Libanon.
Das Zeugnis habe ich niemals beruflich genutzt.(Ist von 2009).
Als ein Freund von mir es zur Behörde nach Hamburg zum Legalisieren gesendet hat,hat man ihm mitgeteilt das es eine Fälschung sei.
Wir wussten es wirklich nicht,den dieser Kurs wurde mir damals von 2 Außendienstmitarbeiter verkauft bekommen.( ca. 2007).
Seither haben weder ich,noch der Freund von mir der in Deutschland lebt etwas über diese Situation gehört.
Könnte es sein ,das wir diesbezüglich noch was erhalten?
Ich war mir keine Schuld bewusst,sonst hätte ich das Dokument ja nicht zur Prüfung dahin gesendet.
Jetzt plane ich nochmals beim Gesundheitsamt 2019 ,die Heilpraktiker Prüfung abzulegen.
Dafür brauche ich ein Führungszeugnis.
Könnte ich sorglos zur Behörde in Deutschland gehen und eins beantragen oder könnte ich Sie bevollmächtigen,mir dieses zu Beantragen?
Ich habe einfach die Sorge, wenn ich nächstes Jahr wieder beruflich in Deutschland bin und bei meinem Freund lebe, auf einmal ein Strafverfahren auf mich zukommt oder die Polizei vor meiner Haustür steht
Ich bitte Sie vielmals um Rat
Mfg
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Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrte Ratsuchende,
hier zunächst ein paar Fragen zum besseren Verständnis:
Sie haben Mobilfunkverträge im Namen Ihrer Schwester abgeschlossen und diese selbst genutzt? Wussten Sie damals schon, dass Ihre Schwester nicht bezahlen würde?
Was habe ich mir unter "Schulden, die an das Amtsgericht gingen" vorzustellen? Vollstreckungsbescheide? Urteile? Sie können online im Schuldnerverzeichnis nachschauen, ob Haftbefehle gegen Sie vorliegen. Aber auch wenn das so ist, werden die nicht sofort an der Grenze vollzogen.
Die Passage mit dem Zeugnis habe ich nicht verstanden. Um welches zeugnis handelt es sich? Was für ein Institut sollte dieses anerkennen? Inwiefern hätten Sie dieses beruflich einsetzen können? Wer hat es Ihnen überhaupt ausgestellt?
Ein Führungszeugnis können Sie auch aus dem Ausland online bzw. per Briefpost beantragen. Gerne kann ich Ihnen dabei auch behilflich sein.
Bis dahin erstmal freundliche Grüße,
Sie haben eine Frage im Bereich Strafrecht?
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Zu den Verträgen.:
Ich war selbst Mitarbeiterin bei dem Mobilfunk Unternehmen.
Hab über den Namen meiner Schwester 2 Verträge gemacht, die sie bezahlen sollte. (Juni 2014)
Dies tat sie aber nicht.
Sie musste zur Polizei, da der mobilfunkanbieter mittlerweile 3000 Euro da wollte.
Sie hat damals zur Polizei gesagt, daß ich sie abgeschlossen habe und sie nicht gegen mich Aussagen möchte, weil wir zu den Zeitpunkt Streit gehabt hätten (als die Verträge gemacht worden sind) Polizistin sagte ihr, da wird nichts mehr auf uns zukommen straftechnisch.
Zum Zertifikat :ich habe -2009 ein Fernstudium gemacht bei der ils.(verkauft von einem angeblichen aussendienstmitarbeiter der ils)
2009 habe ich Aufgaben bekommen die ich zuhause lösen sollte, die vom Gesundheitsamt geprüft werden.
Dies habe ich gemacht.
Er schickte mir ein paar Wochen später ein angebliches zertifikat zu.
Der Kurs ging nicht lange, habe das Zertifikat niemals irgendwo eingesetzt, denn es war ja nur ein Fernkurs.
2015 habe ich einen guten Freund gefragt, ob er es für mich übersetzen und in Deutschland Beglaubigen kann, damit ich es mit zu meinen Unterlagen hier im Libanon legen kann.
Nach dem es zur Beglaubigung (ich weiss nicht mehr welche Behörde) kam, stellte man fest, daß es eine Fälschung ist!
Nun ja, hätte ich das gewusst, wäre ich niemals so naiv gewesen es zuhause zu bewahren oder gar an eine Behörde zu schicken! Mein guter Freund, beteuerte das wir es nicht wussten und erklärte wie ich an dieses Zertifikat kam.
Sie wollte prüfen ob wir hier etwas gemacht haben, was strafrechtlich verfolgt wird.. Nur nach unserer Aussage, das wir es nicht wussten, kam auch nichts mehr (September 2015) wenn was kommen würde, hätten die uns nicht längst angeschrieben?, oder zumindest mein freund der ja in deutschland lebt?!
DIE sache mit den schulden:ich hatte ein paar Pfändungen auf dem konto und vollstreckungsbescheide.
Die Pfändungen u. A Finanzamt habe ich alle im Oktober bezahlt ,jetzt habe ich noch von meiner ex Nachbarin erhalten, vom Amtsgericht haben über die Provinzial.
Die habe ich angeschrieben, das ich das bezahlen möchte.
Zu mir.. Ich lebe seit 2014 August in Beirut.
Arbeite hier.
Meine Sorge ist : könnten die mich festnehmen oder sonstwas wenn ich von Beirut nach Deutschland fliege? "z.b am Flughafen?,, Haftbefehl gab es nie.. Zumindest nicht in schriftlicher Form auch nie was gehört.
Aber irgendwie habe ich Angst!
Vorallem muss ich bis April nächstes Jahr einen neuen Reisepass beantragen. Ich habe Angst, das es Probleme gibt.
Oder was ist wenn ich nächstes Jahr wieder da leben möchte.
Dann wäre ich 5 Jahre im Libanon gewesen. Könnte ich bei der Anmeldung in Deutschland besuch von der Polizei bekommen?, oder einen netten Brief nach Hause?,
Führungszeugnis möchte ich gerne beantragen.
Aber ich habe nur den alten Personalausweis, sonst müsste ich persönlich nach Deutschland zur Polizei und da beantragen.
Kann ich Sie damit beauftragen?
Ich hoffe, das meine Fragen verständlich waren und warte auf Ihr Feedback.
LG
Trotzdem gab es einige Rechnungen die meine Schwester nicht bezahlt hatte.
Zu dem Zertifikat der ILS..das hätte ich nirgendwo einsetzen können,da es ja nur ein Fernkurs war und nirgendwo anerkannt wird.
Habe es nur auf beglaubigen lassen wollen,um es hier im Libanon zu meinen Unterlagen legen kann und ggf meinen Arbeitgeber zeigen wollte,das ich noch so einen Kurs 2009 absolviert habe.
Bitte sagen Sie mir,was ich tun kann.
Ich möchte im Juni nach Deutschland mit meinem Sohn.
Habe wirklich sorge,das ich am Flughafen irgendwie angehalten werde.
Bin Ende 2016 mit meinem Sohn,nach Deutschland gereis.
Da gab es an dem Tag aber keine Kontrollen .
Rückflug ging von Amsterdam,da wir Freunde noch besucht hatten.
beantworten Sie mir,bitte mein Anliegen noch heute.
Gruß
Es ist möglich, herauszufinden, ob gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (noch) anhängig ist oder nicht. Dazu würde ich, wenn Sie mich beauftragen wollen, bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht nachfragen - entweder kommt dann eine Akte oder die Auskunft, dass kein Verfahren anliegt.
Ein Haftbefehl wegen zivilrechtlicher Schulden ist etwas anderes, dieser wird erlassen, wenn Sie der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommen. Sie können unter vollstreckungsportal.de selbst nachschauen, ob hier etwas vorliegt. Ein solcher Haftbefehl wird in aller Regel nicht zur Fahndung gegeben und bei Grenzkontrollen vollstreckt.
vielen Dank für ihre Antwort.
Wenn wir das machen,also hinterfragen würden wir dann nicht schlafende Hunde wecken?
Hätte ich nicht schon längst eine Info? oder könnten wir es dann sofort klären?
Kann ich Sie damit beauftragen.
Nach ihrer Meinung...könnte etwas gegen mich Vorliegen?
Gruß
Bitte beantworten Sie mir die Nachricht hier ,damit ich Sie beauftragen kann..
LG
Gruß
Nun denn: Es gibt keinen anderen Weg, herauszufinden, ob gegen jemanden ein Ermittlungsverefahren vorliegt oder nicht, als nachzufragen. Es wäre möglich, dass Ihnen das im Rahmen einer Anhörung eröffnet wird, aber ist keine Pflicht der Staatsanwaltschaft. Möglich ist auch, dass ein verfahren gegen Sie vorläufig eingestellt worden ist, weil Sie ins Ausland gezogen waren. Wissen wir alles nicht, deswegen müssen wir fragen.
Eine Geheimhaltung gegenüber dem Rechtsanwalt ist nur dann zulässig, wenn zB ein Haftbefehl wegen Flichtgefahr vorliegt.
Können wir das herausfinden? Kann ich Sie beauftragen?,
Gruß
beantworten Sie mir bitte noch diese Fragen?!
LG
Die Verjährung wird bei einer Einstellung des Verfahrens wegen Unerreichbarkeit unterbrochen. Sie läuft dann also quasi länger.