Frage zu einem Wandeldarlehen
Fragestellung
Schönen guten Tag Herr Christiansen,
folgende Situation:
Ein Unternehmen möchte sich an einer neu zu gründenden GmbH beteiligen aber
a) erstmal nicht visibel in Erscheinung treten als Beteiligter (Gesellschafter)
b) und dennoch die Aufbaukosten nicht aus OPEX finanzieren, sondern in der Bilanz aktivieren
c) später (nach 3-5 Jahren) soll das investierte Geld dann in Anteile gewandelt werden
Die Idee ist jetzt dies über ein Wandeldarlehen zu realisieren somit wären ja Punkt a) und c) abgedeckt.
Folgende Frage (zu obigem Punkt b) ):
Kann ein Wandeldarlehen so gestaltet werden, dass es für den Darlehensgeber bilanziell sofort aktiviert werden kann und wäre das als „abschreibbarer“ oder „abzuschreibender“ CAPEX zu verstehen? Ist das typischerweise immer so oder von irgendwas abhängig (bspw. Detailausgestaltung des Darlehens)?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich kann das Unternehmen der GmbH ein Darlehen gewähren. Im Darlehensvertrag kann auch vereinbart werden, dass der Nennbetrag des Darlehens später in Anteile getauscht wird. Ggfs. sollte hier schon das Wandelverhältnis angegeben werden. Alles steht ja unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Wandlung überhaupt in Anspruch genommen wird.
Der Darlehensgeber muss dieses Darlehen als Aktivposition bilanzieren und entsprechend in der Bilanz als Vermögensgegenstand ausweisen. Eine Abschreibung des Darlehens erfolgt nicht, sofern nicht eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eintritt (z.B. Insolvenz der GmbH). Da die Wandlung ja lediglich erfolgen kann, aber nicht muss, sehe ich hier ansonsten keine Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Im Fall der Wandlung kommt es dann zu einer Kapitalerhöhung, die dann mit dem Darlehen verrechnet wird. Der Darlehensgeber hat in dem Moment dann die Darlehensforderung gegen die Beteiligung umzubuchen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
Erlauben Sie mir eine kurze Rückfrage zu meinem besseren Verständnis: Wenn der Darlehensgeber das Darlehen als Aktivposition bilanziert, bedeutet das, das es als CAPEX gesehen wird (somit keinen Einfluss auf das operative Ergebnis des Darlehensgebers hat) und nicht als OPEX in der Bilanz auftaucht? Habe ich da sso richtig verstanden? Besten Dank für eine kurze Rückantwort!
VG