Frage zu einem geplanten Mieterhöhungs-Schreiben:Formulierung korrekt?
Fragestellung
Guten Abend, wir möchten für unsere 3-Zimmer-Maisonette-Wohnung die Miete erhöhen.(vermietet seit 1.3.2011 in Olching/Landkreis FFB) (bisher ohne Mieterhöhung). Mangels eines Mietspiegels für die Stadt Olching nehmen wir die BEIGEFÜGTE Übersicht "Vergleichswohnungen" (vom Verein Haus+Grund e.V. Olching). Die Wohnung (74,5 qm, Bj. 2000; Zentralheizung; EG) hat 3 Z., Küche, Bad, Gäste-WC, Flur, Garten (eingezäunt, Sondernutzung). Dis bisherige Miete betrug 10,33 pro qm (770 Kaltmiete+ 50 Garage + 230 NK-Vorauszahlung)= EUR 1.050 bisherige Gesamtmiete). Künftig soll die Miete 12,25 EUR/qm betragen.
Die NK-Vorauszahlung soll von EUR 230 auf EUR 180 gesenkt werden (Wg. niedrigen Verbrauchs).
Eine Garage (TG) gibt es auch: die Miete bleibt weiterhin bei EUR 50.
Gerne erwarten wir Ihren Preisvorschlag. Vielen Dank. MFG A.
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Beginn des Briefes:
gem. §558 BGB möchten wir Sie um die Zustimmung zu einer Mieterhöhung für die von Ihnen seit dem 01.03.2011 bewohnte Wohnung (Erdgeschoß und 1. OG), Wohnungsnummer 9 bitten.
Der von Ihnen gezahlte Mietzins beträgt 10,33 Euro / m² zzgl. der laufenden Betriebs- und Nebenkosten. Dieser Betrag liegt unterhalb der für die Stadt Olching ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe beigefügte Liste „Vergleichswohnungen“)
, welche derzeit 12,25 Euro / m² entspricht.
Da die Mieter sich innerhalb der vergangen 15 Monate nicht verändert hat und zudem im Zeitraum der letzten 3 Jahre um nicht mehr als 20% erhöht hat (seit dem 01.03.2011 gab es keine Mieterhöhung ) , sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung gegeben.
Auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten der letzten Jahre
reduziert sich Ihre künftige Nebenkostenvorauszahlung von EUR 230,-- auf EUR 180,-- monatlich.
Bedingt durch die Mieterhöhung in Höhe von Euro 142,63 beträgt Ihre neue Miete 1.142,63 Euro. Diese ist mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Erhalt dieses Schreibens, also zum 01.07.2018, zu entrichten.
Wir möchten Sie bitten, dass Sie diesem Mieterhöhungsverlangen bis zum 01.06.2018 schriftlich zustimmen. Versäumen Sie diese Frist, bin ich dazu berechtigt die Zustimmung zur Mieterhöhung auf dem Rechtsweg einzufordern. Zudem möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass Ihnen gem. § 561 BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht, welches ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Monaten vorliegen muss.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Anlage habe ich Ihnen einen Entwurf eines Mieterhöhungsverlangens übermittelt, in dem Sie Ihre Daten eintragen mögen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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