Frage bezüglich Gewerbeleasing
Fragestellung
Grundsituation ist folgende:
Meine Frau fährt einen kleinen Seat Ibiza der aktuell über 140.000 Kilometer gelaufen ist und 7 Jahre alt ist.
Leider wird an dem Auto nach und nach mehr kaputt und ich möchte meine Freizeit nicht für die ganzen Reparaturen opfern (machen alles selber um so die Werkstattkosten zu sparen).
Nun kommt auch dazu, dass wir in 8 Wochen Nachwuchs bekommen, da würde sich ein Auto mit etwas mehr Platz wirklich anbieten.
Nun habe ich von einem Autohaus ein Angebot für ein Gewerbeleasing eines Skoda Kombi bekommen.
Die Leasingrate beträgt 89,-€ netto pro Monat, also 103,24€ brutto per Monat.
Sonderzahlung 999€, glaube ebenfalls netto.
Meine Frage:
Das ich das Gewerbeleasing rein privat nutzen kann, ist mir klar, dann wird die Abbuchung jeden Monat auf Privatentnahme geschrieben, oder nicht?
Kann ich "nur" die Umsatzsteuer für die Leasingrate ziehen und die Kosten für die Leasingrate werden auf Privatentnahme geschrieben?
Es ist halt so, dass der Wagen definitiv mehr für private Fahrten genutzt wird, jedoch wird er natürlich auch für geschäftliche Fahrten genutzt.
Zu meiner Selbständigkeit:
Vorsteuerabzugsberechtigt und bin geschäftlich auch mit dem o.g Auto unterwegs.
Fahrtenbuch wird bei uns "händisch" verlangt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie den Wagen dem Betriebsvermögen zuordnen wollen, ist es erforderlich, dass eine gewisse betriebliche Mindestnutzung erfolgt. Um ein Kfz dem Betriebsvermögen zuzuordnen, verlangt das Finanzamt regelmäßig eine betriebliche Nutzung von mindestens 10 % (das ist die Schwelle für das sogenannte gewillkürte Betriebsvermögen).
Weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb steht und ihn zu fördern bestimmt und geeignet sind (R 4.2 Abs. 1 Sätze 3 und 6 EStR 2012). Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen kommt daher nicht in Betracht, wenn bereits bei Erwerb erkennbar ist, dass das Fahrzeug dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste (Kosten) bringen wird.
Soweit diese Nutzungsanteile und Zusammenhänge gewahrt werden, ist eine Zuordnung möglich. Ob die 10%-Grenze auch bei Leasingfahrzeugen anwendbar ist, ist rechtlich umstritten (BFH v. 20.11.2012, VIII R 31/09, juris). Somit kann es sein, dass das Finanzamt bei einer betrieblichen Nutzung von unter 50 % in Leasingfällen diese Fälle abweichend beurteilt. Hier besteht also ein gewisses Risiko.
Der private Nutzungsanteil kann dann über die 1%-Regelung ermittelt werden (meist Vorteilhaft bei geringem betrieblichen Nutzungsanteil) oder gemäß der Fahrtenbuchmethode. Das Fahrtenbuch muss "ordnungsgemäß" sein. Auch bei der 1%-Methode sollte am Anfang eine Ermittlung des privaten Nutzungsanteils durch Aufschreibung der Fahrten über einen repräsentativen Zeitraum erfolgen, mindesten drei bis sechs Monate, um den Privatanteil bestimmen und die Überschreitung der 10 % bzw. 50 % nachweisen zu können.
Bei Zuordnung zum Betriebsvermögen können Sie die volle Vorsteuer ziehen und unterwerfen den privaten Nutzungsanteil der Umsatzsteuer.
Nur die Umsatzsteuer betrieblich zuzuordnen, den Rest privat zu lassen, geht nicht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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