Forderung der insolventen Firma care Energy über Inkassofirma
Fragestellung
Die Firma Care-Energy hat auf Schreiben (belegt durch Rückschein) nicht reagiert, worin wir eine Abrechnung forderten. Wir haben daraufhin die Abschlagszahlungen eingestellt. Wir erfuhren dann nach Monaten von dem Grundversorger, dass der Vertrag von Care-Energy gekündigt wurde. Dem haben wir ergebnislos widersprochen. Eine Schlussabrechnung wurde nie gestellt, statt dessen Aufforderungen zur Zahlung der Abschläge. Am 1.2. erreichte uns dann ein "Dokumentensatz" mit drei auf den 12.12.16 datierten Schreiben (Abschlagsberechnung, Kündigung, Schlussabrechnung). Der Schlussabrechnung widersprachen wir schriftlich wegen fehlerhafter Anschrift und mit der Bitte um eine nachvollziehbare Abrechnung. Angemahnt wurde die Rechnung bis heute nicht. Nun erreichte uns die Aufforderung einer Inkassofirma, bis zum 28.2. den offenen Rechnungsbetrag zu zahlen zuzüglich von Gebühren in Höhe vom mehr als 300 Euro. Die Beauftragung durch die Firma Care-Energy wurde nicht nachgewiesen. Die Firma Care-Energy befindet sich seit dem 17.1. in Insolvenz.
Frage: Wie kann ich widersprechen? Muss ich die Gebühren an die Inkassofirma bezahlen? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Vielen Dank
Jens Schmidt
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Inhaltlich müssen Sie auf das Schreiben der Inkassofirma nicht eingehen. Fordern Sie zunächst eine auf das Inkassounternehmen lautenden Vollmacht im Original an. Im Weiteren fordern Sie einen Nachweis anhand von Vertragsunterlagen über die Zusammensetzung der geltend gemachten Forderung.
2. Rein vorsorglich sollten Sie die Zählerabstände ablesen und diese dem Versorger übermitteln. Kündigen Sie den Versorgungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist und schließen Sie einen neuen Versorgungsvertrag ab. Soweit die Kündigung Care-Energy nicht berechtigt war, steht Ihnen ein Schadensersatz zu. Der Schaden liegt hierin den Kosten für den Wechsel des Anbieters, ggf. in den Kosten für die Nachprüfung der Abrechnung, wenn diese fehlerhaft ist.
3. Wenn der Versorger tatsächlich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, wird das Inkassounternehmen, auch wenn es eine Vollmacht vorlegt, die aus der Zeit vor Stellung des Insolvenzantrages datiert nicht mehr zur Durchsetzung der Forderung berechtigt sein. Demzufolge werden Sie auch keine Inkassokosten erstatten müssen.
4. Eine anwaltliche Beauftragung erachte ich aktuell noch für nicht erforderlich, da das Inkassounternehmen zunächst eine Vollmacht oder eine Abtretung nachweisen muss, wobei letztere möglicherweise durch den Insolvenzverwalter angefochten wird.
5. Bevor Sie eine Zahlung an den Versorger oder das Inkassounternehmen leisten, sollten Sie sich zunächst an den Insolvenzverwalter wenden.
6. Wenn das Inkassounternehmen eine Originalvollmacht vorlegt, sollten Sie sich inhaltlich mit der Forderung auseinandersetzen. Teilen Sie mit, dass der Rechnungsbetrag mangels Abrechnung und Zugang nicht fällig ist und damit die Verzugskosten nicht begründet sind. Weiterhin führen Sie aus, dass die Kündigung unbegründet ist und zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin gilt. Weisen Sie abschließend auf die fehlende Abrechnung hin. Dem Insolvenzverwalter übersenden Sie eine Kopie des Schreibens.
7. Sollte der Insolvenzverwalter die Forderung geltend machen, wird dieser eine Abrechnung in der Regel nicht erstellen können, dass dies Raum für Vergleichsverhandlungen über die Höhe der noch zu zahlenden Forderung – ohne Inkassokosten – gibt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehen bei Nachfragen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre sehr hilfreichen Ausführungen. Nur eine Anmerkung zur Kündigung. Die Firma Care Energy hat im Juni 2016 offenbar gekündigt (Kündigungsschreiben, datiert auf den 12.12.2016, erhielten wir erst Anfang Februar 2017). Diese Kündigung wurde aber nur dem Grundversorger eon mitgteilt, der dann die weitere Versorgung sicherstellte. Auf unseren Widerspruch gegen diese Kündigung erfolgte keine Reaktion. Insofern wurden wir von diesem Zeitpunkt an vom Grundversorger versorgt und haben dann einen anderen Anbieter für den Strom gewählt.
Insofern kann ich nicht mehr kündigen, der Zählerstand, der in der Schlussabrechnung (datiert 12.12.16, zugegangen am 1.2.17) wurde offenbar vom Grundversorger ermittelt.
Dass die Firma Care möglicherweise tatsächlich noch Geldansprüche hat - die Rechnung ist aber nicht ordnungsgemäß - bestreiten wir nicht, würden aber nur gegenüber dem Insovenzverwalrer zahlen, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind.
Ich nehme aber an, dass das vorläufig nicht relevant ist und werde gemäß Ihres Vorschlags den Nachweis der Beauftragung anfordern. Soll ich dabei gleich auf die mir bekannte Insolvenz eingehen oder das abwarten?
Vielen Dank und viele Grüße
Jens Schmidt
Maßgeblich für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Zugang. Dieser erfolgte erst im Februar. Damit befand sich Care Energy ab Einstellung der Versorgung bis zum Zugang der Kündigung in Verzug mit der Leistung. Wenn der Grundversorger die Versorgung sicherstellt hat und hieraus Mehrkosten entstanden sind, können Sie diese Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen.
Aufgrund der eigenmächtigen Einstellung der Versorgung können Sie den Vertrag vorsorglich fristlos kündigen. Bei der Kündigung von Care Energy wäre zu prüfen, ab wann die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist wirksam wird. Daher macht eine fristlose Kündigung aus meiner Sicht durchaus Sinn, um auch entsprechend Druck auf die Gegenseite auszuüben.
Fordern Sie daher die Vollmacht von der Gegenseite an. Einen Hinweis auf das beantragte Insolvenzverfahren erachte ich als nicht erforderlich.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
nochmals herzlichen Dank. Die vollmacht habe ich angefordert.
Es ist zwar relativ sinnlos an Care Energy zu schreiben, da nie geantwortet wurde. Aber wenn sich tatsächlich aus dem erst jetzt zugegangenen Kündigungsschreiben Schadensersatzansprüche ergeben, kann ich die natürlich geltend machen, sollten tatsächlich einmal berechtigte Forderungen erhoben werden. Bei einer vierwöchigen Kündigungsfrist und einem Posteinagang am 1.2. wäre der Vertrag nunmehr am 1.3. aufgelöst. Was nützt es, wenn ich jetzt noch eine Kündigung schreibe? Welcher Druck ergibt sich daraus?
Viele Grüße
Jens Schmidt
Aufgrund des Zeitablaufes macht hier eine Kündigung in der Tat keinen Sinn, so dass ein Künidgungschreiben nicht erforderlich ist.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt