Flugbuchung von Airline storniert,Neue Ticket 3fachePreis
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe am 16.01.2016 online direkt über AirBerlin.com Hin und Rückflug von Düsseldorf nach Ponta del Garda(Azoren)mit der Buchungsnummer X4TLRJ gebucht.(Siehe Anhang "1.Buchung") Am Vortag des Fluges (08.03.16) wurde die Buchungsnummer beim online check-in nicht erkannt. Über die Hotline wurde mir mitgeteilt, dass die Buchung aufgrund von "Mehrfach-Buchungen"* storniert wurde. Glücklicherweise gab es aber nach wie vor frei Plätze, die ich dann telefonisch mit der Buchungsnummer 2TVP8C gebucht habe. Jedoch nicht für den damaligen Preis von insgesamt 745,56€ sondern für 2176,56! Somit sind uns zusätzliche Kosten über 1431€ entstanden.
Folgende Dinge sprechen (möglicherweise)gegen eine Rückzahlung von Air Berlin
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1.Es wurde keine Buchungsbestätigung per mail an mich versand.(Ich hatte mir die Buchungsnummer aufgeschrieben und die Internetseite abgespeichert aber leider nicht mehr auf den Eingang einer Bestätigungsmail geachtet)
2.Es wurde kein Geld von meinem Konto gebucht.(Zahlung erfolgte über paypall, Bestätigungsmail ist auch von paypall per mail eingegangen(Siehe Anhang "paypall"),der Zahlungsvorgang wurde aber von Air Berlin storniert, ich habe leider auch nicht darauf geachtet, ob mein Konto belastet wird.
Folgende Dinge sprechen (möglicherweise)für eine Rückzahlung von Air Berlin
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1. Die Angabe: "Sehr geehrter Kunde, Ihre Buchung ist erfolgreich abgeschlossen" (Siehe Anhang 1.Buchung)>>> Ich gehe davon aus, dass "erfolgreich" mit "garantiert" gleichzusetzen ist?!
2. Unter "Meine Buchungen" auf airberlin.com wird die alte, ursprüngliche Buchungsnummer sogar noch heute geführt (Siehe Anhang "Meine Buchung").
*Zur Information:
Ich hatte am 16.1 über mehrere Plattformen wie z.B. Expedia nach dem günstigsten Preis für den besagten Flug gesucht, dafür war die Eingabe der Passagier Daten nötig. Bis zur kostenpflichtigen Buchung bin ich aber selbstverständlich nur direkt bei Air Berlin gekommen. Aber offenbar hat der "Server" bei Air Berlin die Tatsache, dass zur gleichen Zeit identische Personen den selben Flug gesucht haben zum Anlass genommen, alle zu löschen.
Ich habe über das Reklamationsformular 2 Mal versucht eine Antwort (und natürlich die Rückzahlung) von Air Berlin zu bekommen, stattdessen bekam ich immer nur eine Standard Antwort. (Siehe Anhang, "Antwort 1+2")
Meine Frage:
Bin ich im Recht? Wenn ja, reicht ein von Ihnen aufgesetztes Schreiben oder würde Air Berlin es zu einer Verhandlung kommen lassen? Gibt es vergleichbare andere Fälle die positiv verlaufen sind?
Mit freundlichen Grüßen
I. Meyer
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Tobias Mai
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es sprechen in Ihrem Fall sehr gute Gründe dafür, dass Sie sich im Recht befinden und dass es auch gute Aussichten gibt, gegen airberlin ohne ein gerichtliches Verfahren erfolgreich vorzugehen.
Im Regelfall gestalten nahezu sämtliche Anbieter ihre AGB so aus, dass ein rechtsverbindlicher Vertrag erst mit dem Versenden der Auftragsbestätigung an den Besteller per E-Mail zustande kommt. Dies wäre ungünstig für Sie.
In den AGB von airberlin ist jedoch von dieser weit verbreiteten Gestaltung abweichend vereinbart: "Bei allen im Internet unter www.airberlin.com oder auf anderen autorisierten Internet-Buchungsseiten buchbaren Angeboten für Flugbuchungen kommt der Beförderungsvertrag zwischen der Fluggesellschaft und dem Buchenden nach Anklicken des Feldes „zahlungspflichtig bestellen“ mit anschließendem Erscheinen einer Zusammenfassung der Buchungsdaten auf dem Bildschirm (Online-Buchungsbestätigung) zustande."
Dies ist hier geschehen, sodass ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Ihnen und airberlin zum günstigen Preis zustande gekommen war, der nicht einfach "storniert" werden konnte. Dass Ihnen keine Bestätigungsmail mehr zugegangen war, ist daher rechtlich ohne Bedeutung. Es war insoweit sehr gut, dass Sie die Webseite mit dem Bestätigungstext einfach als Datei gespeichert hatten.
In der Vergangenheit habe ich mit airberlin erfahren dürfen, dass berechtigte Ansprüche, die direkt von Kunden gestellt wurden, gar nicht bearbeitet wurden oder nur Eingangsbestätigungen per E-Mail an den Fluggast gesendet wurden. Sobald ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, schien eine andere Abteilung tätig zu werden, die immer zeitnah antwortete und die Ansprüche im Ergebnis anstandslos regulierte.
Insoweit bestehen aus meiner Sicht und Erfahrung hier gute Chancen, gegen airberlin auch außergerichtlich und mit Erfolg für Sie durch ein anwaltliches Schreiben vorzugehen.
Für Ihre anwaltliche Vertretung gegenüber airberlin stehe ich sehr gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, hinterlassen Sie bitte einfach über diesen Link Ihre vollständigen Kontaktinformationen - ich erhalten diese dann gegen eine geringe Gebühr an yourXpert und lasse Ihnen dann gerne eine Vollmacht und eine Vorschussrechnung postalisch oder auf Wunsch auch per E-Mail zukommen.:
https://www.yourxpert.de/lead?expert_id=8244
Sollte dieser Link nicht direkt funktionieren, gehen Sie bitte einfach auf mein Profil hier auf yourXpert und klicken dort auf "Diesen Experten mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen".
Die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit gegenüber airberlin würden sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grundsätzlich auf 201,71 EUR belaufen.
Ich biete Ihnen gerne an, Ihre Zahlung hier auf yourXpert in Höhe von 50 EUR voll auf diese Gebühren anzurechnen. Dann lägen die verbleibenden Gebühren noch bei 151,71 EUR.
Wenn Sie sich die Zeit nehmen und die Mühe machen, diese Antwort hier auf yourXpert zu bewerten, bin ich im Anschluss gern bereit, Ihnen die außergerichtliche Vertretung gegenüber airberlin zu pauschal 125 EUR anzubieten.
Bitte halten Sie im Falle meiner Beauftragung auch die E-Mails bereit, die Sie an airberlin gesendet hatten. Aus deren Inhalt kann sich nämlich ergeben, dass airberlin sogar sämtliche Kosten für mich an Sie noch zu erstatten hat.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Antwort hier positiv bewerten, danke Ihnen für Ihre Anfrage und wünsche vor allem noch einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Mai, Rechtsanwalt
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn die Rechtsabteilung von AIr Berlin nicht auf Ihr Schreiben antwortet oder auf die Forderung nicht sofort eingeht, müsste ich dann für einen weiteren Brief/Anruf wieder "Geld in die Hand" nehmen?
Steht Ihnen ein Prozentualer Anteil des Streitwertes bei Erfolg zu?
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Meyer
ich bin gern für Sie da. Weitere außergerichtliche Schreiben / Telefonate kosten keine weitere Gebühren. Es bleibt bei der Pauschalsumme. Insbesondere erhalte ich auch keinen prozentualen Anteil im Erfolgsfall. Ein Erfolgshonorar ist Anwälten nur im Ausnahmefall gestattet. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier jedoch nicht vor. Eine gute neue Woche wünscht Ihnen Tobias Mai, Rechtsanwalt