Fixierung
Fragestellung
Hallo, ich wurde zu Unrecht in der Psychatrie fixiert. Wie wehre ich mich dagegen?
Also, derzeit bin ich nicht in der Psychatrie. Das war vor etwa 5 Jahren. Ich war danach auch nie wieder in der Psychatrie.
Es war so: Ich wurde zwangseingewiesen. Dann habe ich meine gefüllte Tasche genommen und habe sie auf den Boden gedonnert und laut gerufen: Mein Onkel heißt "zur Nieden". Das war ein Widerstandskämpfer des Nationalsozialismus der getötet wurde. Mein Onkel ist mit ihm entfernt verwandt.
Die Ärztin wollte mich davon abhalten. Sie hat das gesagt und mit ihren Händen agiert.
Auf so eine Reaktion war ich nicht gefasst, da ich sie für richtig gehalten habe, da Wehnen eine nationalsozialistische Vergangenheit hat. Daraufhin habe ich mich selbst leicht verletzt - das heißt ich habe an meinen Armen gekratzt.
Ich habe übrigens Geschichte studiert.
MFG
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
aus den richtungsweisenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, Az: 2 BvR 309 / 15, 2 BvR 502/16 ergibt sich, dass eine Fünf- und Siebenpunkt Fixierung bereits von Dauer einer halben Stunde eine Freiheitsberaubung darstellt. Dies ergibt sich bereits aus Art. 2 Grundgesetz (Schutz der Freiheit). Eine Fixierung ist ausschließlich mit Zustimmung eines Richters möglich und in der Regel nur bei einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung.
Wenn also keine richterliche Genehmigung vorlag, war die Fixierung als Freiheitsberaubung strafbar. Allerdings wird man ggf. gleichwohl nichts mehr unternehmen können, denn gem. § 78 StGB verjähren solche Taten nach 5 Jahren. Da Sie mitteilen, dass der Vorfall sich vor 5 Jahren ereignet hat, könnte also Verjährung eingetreten sein.
Sollte die 5 Jahresfrist noch nicht abgelaufen sein, könnten Sie gegen die Beteiligten Strafanzeige erstatten.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Bitte melden Sie sich, wenn es Nachfragen gibt.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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am besten geschieht eine Strafanzeige auf schriftlichem Wege direkt gerichtet an die Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ich wünsche Ihnen alles Gute !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
im Internet oder Sie fragen beim Amtsgericht nach.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass