Firmenfahrzeug richtig versteuerern
Fragestellung
Seit dem 01.06.2018 arbeite ich bei einer neuen Firma, hier habe ich ein eigenen Firmenwagen erhalten der über die 1% Regelung abgerechnet wird. In diesem Fall 204,- Euro. Das Auto darf ich auch privat nutzen. Zusätzlich werden mir noch 268,92,- "geldwert. Vorteil km" berechnet. Ein Arbeitskollege teilte mir mit das ich diesen Betrag steuerlich gelten machen kann. Stimmt das? Und wenn ja wie und wo wird das in die Steuererklärung eingetragen.
Anbei habe ich eine Lohnabrechnung beigefügt.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die private Nutzung des Firmenwagens wird pauschal über die 1%-Regelung versteuert. Zusätzlich versteuern Sie noch den geldwerten Vorteil für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer. Ich vermute, dass dies die genannte zusätliche Versteuerung ist.
In Ihrer Steuererklärung können SIe hier Fahrten Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen, die sogenannte Entfernungspauschale, 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ein höherer Ansatz ist hier nicht möglich, da die Pauschale Abgeltungswirkung hat und damit alle Kosten abdecken soll.
Anstelle der 0,03%-Regelung ist noch die taggenaue Versteuerung nach der 0,002%-Methode möglich. Hierbei wird der geldwerte Vorteil für die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten berechnet, mit 0,002% des Bruttolistenpreises mal Entfernungskilometer mal tatsächlich durchgeführte Fahrten. Dies ist bei weniger als 180 Fahrten im Jahr günstiger als die 0,03%-Methode, kann jedoch nur für das ganze Jahr einheitlich angewandt werden. Erforderlich ist eine Aufzeichnung der Anzahl der Fahrten, ggf. verlangt das Finanzamt eine Arbeitgeberbescheinigung.
Die 0,002%-Methode können Sie auch unabhängig von Ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Einkommensteuererklärung erklären (Korrektur des geldwerten Vorteils).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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die Entfernungspauschale wird nur anhand der kürzesten Straßenverbindung einfache Strecke berechnet. 168 km Entfernung erscheinen mir unplausibel, insbesondere auch bei dem genannten geldwerten Vorteil. Aber grundsätzlich setzen Sie diese Fahren mit der tatsächlichen Anzahl im Rahmen der Steuererklärung an.
Bei Auswärtstätigkeit können Sie nichts ansetzen, wenn Sie mit dem Firmenwagen fahren, da diese Kosten vom Arbeitgeber getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater