Feuerwehrzufahrt blockiert-Ersatzvornahme-Abschleppkosten-rechtsmässig?
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren ,
mein Auto wurde am 09.08.2018 vom Bahnhofsplatz in 77933 Lahr/Schwarzwald abgeschleppt. Ordnubgsgeld betrug 15 Euro, Feuerwehreinfahrt blockiert ! (siehe Anhang)
Die Kosten des Dienstleisters betrugen 240 Euro inklusive MwSt .
Meiner Ansicht nach sind die Abschleppkosten überhöht , da der betreffende Dienstleiter das Auto nicht weiter als 0,8 Km entfernt verbracht hat.
Des Weiteren ist die blockierte Einfahrt mangelhaft gekennzeichnet, der Hinweis auf die „Feuerwehrzufahrt“ befindet sich schlecht sichtbar hinter einem anderen Schild. Das Zauntor und die betreffende Fläche ansich sind überhaupt nicht markiert. (siehe Anhang)
Außerdem war die Sicht auf die Verbotsschilder durch den weisen Caravan behindert!
Ist ein Vorgehen gegen diese Massnahne erfolgsversprechend?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Hauser, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt oder angebracht sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Gebot oder Verbot durch Verkehrszeichen verlautbart wurde.
Im ruhenden Verkehr gilt hierbei eine Nachschaupflicht.
Aufgrund dessen, dass die Zufahrt durch das Tor ersichtlich war, hätten Sie nach der einschlägigen Rechtsprechung durch Nachschau sich vergewissern müssen, ob ein Parken an der Stelle möglich ist bzw. ob ein Parkverbot besteht. Spätestens dabei wäre aufgefallen, dass es sich um eine Feuerwehrzufahrt handelt. Leider hätte ein Rechtsmittel mit der Begründung, dass das Schild durch den Caravan bzw. das weitere Verkehrsschild verdeckt war oder gegen die Fahrtrichtung gerichtet ist, keine Aussicht auf Erfolg. Die Nachschaupflicht ermöglicht Verkehrsteilnehmern auch unter widrigen Bedingungen Verkehrsschilder wahrzunehmen. Zugegebenermaßen ist das Schild sehr unglücklich angebracht. Ein Rechtsmittel würde daher nur unnötige Kosten auslösen.
Der Bundesgerichtshof hat zur Angemessenheit von Abschleppkosten darauf abgestellt, ob diese ortsüblich sind. Dabei gibt es starke regionale Unterschiede. Allerdings sind Abschleppkosten z.B. im Rhein-/Ruhrgebiet in Höhe von 200 bis 250 Euro üblich. Dabei kommt es weniger auf die gefahrenen Kilometer, sondern mehr auf den Einsatz des Abschleppfahrzeuges an. In der Rechnung sind nur tatsächlich abrechenbare Positionen vorhanden. Ich halte es daher nicht für unwahrscheinlich, dass die Ihnen berechneten Abschleppkosten angemessen sind.
Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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