ferienwohnung selbst nutzen baurecht
Fragestellung
Hallo ich baue ein Haus mit zwei Wohnungen diese sind als Ferienwohnung genehmigt jetzt möchte ich allerdings in eine Wohnung selbst einziehen eine umnutzung ist nicht möglich was kann passieren wenn ich selbst darin wohne? Und eine Wohnung fest vermiete?
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte.
1. Die Genehmigung oder Änderung der Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung stellt einen Ausnahmetatbestand dar. D.h. die ursprüngliche Nutzung bleibt hier bei weiterin möglich. Die erforderliche Erlaubnis für eine Nutzung als Ferienwohnung liegt darin begründet, dass die Infrastruktur durch den An- und Abreiseverkehr mehr belastet wird. Weiterhin geht die Nutzung als Ferienwohnung meist ein erhöhter Lärmpegel einher.
2. Folglich ist die Selbstnutzung grundsätzlich möglich, hat aber nachteilige steuerliche Auswirkung. Neben einer möglichen Zweitwohnsitzsteuer, können Aufwendungen für die Wohnung nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
3. Weiterhin ist eine Festvermietung der anderen Wohnung zulässig, was Ihnen dann die Entrichtung einer Zweitwohnsitzsteuer erspart.
Im Ergebnis ist die von Ihnen angeführte Nutzung möglich, kann aber zu steuerlichen Nachteilen führen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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vielen Dank für die konstruktive Rückmeldung und Ihre Geduld. Da Sie von der Geld-zurück-Garantie Gebrauch gemacht haben und ausgeführt haben, dass ich keine Ahnung habe, gehe ich davon aus, dass eine Beantwortung Ihrer Nachfrage unter Angabe von entsprechenden Gerichtsentscheidung nicht mehr erforderlich ist.
Ich bedaure Ihre Entscheidung und verbleibe
mit besten Grüßen
Wichtig wäre zu wissen in welchem Bundesland die Immobilie belegen ist.
Viele Grüße