Fehlerhafte Hotelbuchung Check24 - Thailand
Fragestellung
Guten Tag,
Wir befinden uns zurzeit auf einer Thailand Rundreise und haben vor 6 Wochen über Check24 einen 4-tägigen Aufenthalt in einer Poolvilla in einem Strandresort (Celes Beachfront Resort) auf Koh Samui für 470€ gebucht (16.-20.02.).
Als wir dann vor zwei Tagen eine Nachricht von einer Dame zwecks Stromkosten und Kaution erhalten haben, wurden wir stutzig. Sie hatte uns außerdem eine ganz andere Adresse genannt. Wir haben daraufhin bei Check24 nachgefragt und gestern Abend den Hinweis bekommen, dass es sich wohl um einen Datenübertragungsfehler handele und in der Tat eine falsche Unterkunft reserviert wurde.
Dabei handelt es sich um ein privates Ferienhaus, das nicht annähernd dem Standard des gebuchten 5-Sterne Resorts entspricht. Es liegt fast 10km vom Resort entfernt, hat keinen privaten Pool und liegt 15 Minuten Fußweg vom nächsten Strand entfernt. Des weiteren steht die Ausstattung auf den Fotos sehr altbacken. Die Bewertungen im Internet sind ebenfalls nur mäßig, Strom wird separat abgerechnet (laut Rezensionen sehr hohe Beträge) und eine Kaution von über 500€ verlangt. Kurz gesagt: wir können mit dieser Unterkunft überhaupt nichts anfangen. Außerdem haben wir bereits Transfers und Ausflüge zum gewünschten Resort gebucht.
Im Laufe der Nacht (nicht mal 12 Stunden vor Check-in) hat Check24 uns nun zwei Optionen angeboten, die uns beide aber nicht weiterhelfen:
1. Kostenlose Stornierung der Unterkunft, die wir nie wollten
Oder
2. 200€ Preisnachlass auf die Unterkunft, die wir nie wollten.
Beide Optionen helfen uns nun leider überhaupt nicht weiter. Wir möchten einfach nur das, was wir gebucht haben.
Laut Celes Resort Homepage und Check24 selbst sind noch entsprechende Poolvillen für den gewünschten Zeitraum verfügbar. Auf Nachfrage warum wir denn nun nicht in das gebuchte Zimmer können, wurde gesagt, es handele sich um einen Preisfehler, da der Preis wesentlich niedriger war als alle anderen Angebote. Hierzu kann ich sagen, dass wir uns natürlich für das günstigste Angebot entschieden haben. Der Preis von 470€ war aber im Vergleich in keinster Weise so niedrig, dass man hätte stutzig werden können und auch jetzt, wenn man im gleichen Resort Zimmer für in sechs Wochen sucht, gehen die Preise für 4 Nächte bei ca. 300€ los.
Des Weiteren beruft sich Check24 erst jetzt (mehr als 6 Wochen nach Buchung!) auf einen Irrtum - erst nachdem wir auf das Probleme mit der falschen Adresse hingeweisen haben.
Wir hatten uns so sehr auf den Badeurlaub zum Abschluss unserer Reise gefreut und sind mehr als enttäuscht über das Verhalten von Check24. Eine Tag im Resort haben wir dann jetzt auf jeden Fall schon verloren. Wir hätten eigentlich erwartet, dass Check24 sich um die Korrektur der Buchung kümmert, vor allem da noch Kapazitäten im Resort frei sind - aufgrund der Kurzfristigkeit aber natürlich teurer.
Um uns etwas Zeit zu verschaffen, haben wir unseren aktuellen Hotelaufenthalt auf Koh Tao um eine Nacht bis morgen verlängern können.
Wie verhalten wir uns nun am besten? Was steht uns zu? Wir möchten eigentlich in das gebuchte Resort oder mindestens einen gleichwertigen Ersatz.
Ich habe versucht die Problematik so detailliert wie möglich zu schildern. Sollte es Rückfragen geben, können Sie mich gerne per Mail oder unter der +66931812352 erreichen.
Eine Rechtschutzversicherung liegt vor.
Ich danke bereits im voraus für ihre Einschätzung.
Freundliche Grüße
L. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die tatsächlich gebuchte Unterkunft noch Kapazitäten frei hat, haben Sie auch einen Anspruch darauf diese zu erhalten. In diesem Fall ist es nicht ausreichend eine vergleichbare Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Sie hätten das Recht die gewollte Unterkunft nachzubuchen, müssten dafür aber erstmal die Kosten vorstrecken. Diese können Sie dann vom Buchungsportal ersetzt verlangen. Sie müssen sich aber darauf einstellen, dass Check24 sich außergerichtlich nicht einfach zur Zahlung bewegen lassen wird, sodass sich ein mühsames Gerichtsverfahren anschließt. Sie haben letztendlich keine Handhabe Check24 zur Umbuchung zu zwingen, sondern Ihnen steht nur der Schadensersatzanspruch zu, wenn Sie dies nicht tun. Mit der Berufung auf einen Preisfehler kommt Check24 dabei nicht um den Schadensersatz herum
Für eine Klage müssten Sie auch einen Gerichtskostenvorschuss einzahlen und ggf. einen Anwalt beauftragen, Sie treten also zunächst dann nochmal in Vorleistung. Dies ist also mit zusätzlichen Anstrengungen verbunden und kann sich lange hinziehen (ich habe Verfahren, da kommt es erst nach einem Jahr zu einem Termin vor Gericht).
Die sinnvollste Alternative wäre es daher Check24 nochmal aufzufordern, eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. Dabei sollten Sie aufzeigen, warum die bisher angebotene Unterkunft dies nicht ist. Sie können auch selbst konkrete Vorschläge machen. Falls Sie sich doch für die angebotene Unterkunft entscheiden, halte ich das Angebot von 200 EUR für zu gering. Dieses sollten Sie wenn nur unter Vorbehalt der Nachforderung annehmen.
Zu Ihrer Rehctsschutzversicherung: Bei den meisten Versicherungen ist die Erstberatung wie Sie hier erfolgt ist, nicht versichert. Ggf. haben Sie auch eine Selbstbeteiligung (oft 150 EUR), sodass eine Anfrage überflüssig wäre. Bitte teilen Sie mir dies noch mit, falls es bei Ihnen ausnahmsweise doch versichert ist.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Reiserecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
ich bedanke mich herzlich für Ihre Einschätzung.
Meine Versicherung deckt die Erstberatung ab. Für alles Weitere gibt es dann die übliche Selbstbeteiligung von 150€. Leider kann ich zurzeit hier vor Ort die Erklärung nicht ausdrucken und unterschreiben.
Ich werde sofort noch einmal auf Check24 zugehen. Sollten wir keinen Erfolg haben, meinen Sie es macht Sinn, wenn Sie dort einmal anrufen? Manchmal hilft das ja schon viel.
Was ich noch ergänzen wollte nur zur Info: In der hochgeladenen Datei ist der aktuelle Screenshot ergänzt. So ist die Buchung aktuell bei Check24 hinterlegt. In einem Voucher, den wir per Mail bekommen haben ist jedoch eine andere Adresse aufgeführt. Dies ist uns bis gestern und auch check24 nicht aufgefallen.
Noch einmal vielen Dank
L. W.
Okay, Sie können die Vollmacht für die Versicherung auch nach Ihrer Rückkehr ausfüllen und hochladen, dies ist kein Problem.
Ein Anruf bei Check24 würde leider nicht helfen, da weder eine Vollmacht für die anwaltliche Vertretung vorliegt und so etwas vom Anwalt auch schriftlich einzureichen wäre. Dafür könnten Sie mich jedoch gesondert beauftragen, wenn Sie wieder aus dem Urlaub zurück sind und Check24 sich quergestellt hat bei der Schadensbegleichung.
Entscheidend für die Buchung ist die Auftragsbestätigung, also nicht der falsch ausgestellte Voucher. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben, dann ist die hinterlegte Buchung wie auf dem Screenshot verbindlich.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
ich bräuchte noch den Namen Ihrer Versicherung, ich kann leider nur Ihre Versicherungsnummer sehen.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Freundliche Grüße
W.
ich habe leider bis heute auch keine Rückmeldung von der Versicherung bekommen.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Viele Grüße
Alexander Dietrich