Fahrten zwischen Wohnsitz und Betriebsstätte
Fragestellung
Guten Abend,
mein Wohnsitz ist ca. 170 km mit dem Firmenauto von meinen festen Arbeitsort entfernt.
Die Anreise erfolgt Montags zur Betriebsstätte und Freitags in umgekehrter Reihenfolge wieder zurück nach Hause.
Jetzt wurde mir von der Geschäftsleitung gesagt das das nicht mehr erwünscht ist, weil das ein geldwerter vorteil wäre (Steuerhinterziehung usw.).
Das genutzte Fahrzeug gehört zum Pool (Fahrzeugpool) der Firma ohne Privatnutzung.
Also im Grunde nutze ich das Fahrzeug zu 100 Prozent auf Firmenkosten!!!
Wie kann das Steuerlich geregelt werden für beide Seiten?
BG
L.
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie den Firmenwagen nur für sog. Familienheimfahrten am Wochenende nutzen, gehe ich davon aus, dass Sie am Ort der Tätigkeitsstätte einen zweiten Wohnsitz unterhalten, den Sie während der Woche nutzen und diese Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
In diesem Fall stellen die Kosten für die wöchentlichen Familienheimfahrten mit dem Firmenwagen keinen geldwerten Vorteil dar, den der Arbeo9tgeber als geldwerten Vorteil im Rahmen der Gehaltsabrechnung zu versteuern hätte (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG).
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