Fahrten zu Bwerbungsgesprächen mit Firmen-KFZ des (noch) Arbeitgebers
Fragestellung
Hallo, ich habe für das Jahr 2017 etliche Fahrten mit meinem Firmen-Kfz zu Bewerbungsgesprächen angesetzt.
Geltend gemacht hatte ich die üblichen 30€ct pro gefahrenen Km.
Ich war in der Zeit dieser Bewerbungsgespräche angestellt, aber freigestellt.
Das Firmen-kfz war mit der 1% Regel versteuert, eine Versteuerung der Fahrten zum Arbeitsplatz fiel nicht an, da ich Homeoffice hatte.
Das Finanzamt hat mir diese Fahrten komplett gestrichen und argumentiert, dass diese dienstlich veranlasst seien.
M.E. sind dies jedoch Privatfahrten und können wegen der o.g. 1% Versteuerung auch geltend gemacht werden. Bzw. ist für mich nicht nachvollziehbar, das Fahrten zu Bewerbungsgesprächen zu neuen potenziellen Arbeitgebern „dienstlich“ von aktuellen AG veranlasst sein sollen.
Wie ist die Rechtslage?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei den Fahrten handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten, da Sie das Kfz zu Bewerbungsterminen genutzt haben. Es sind keine Dienstreisen im Auftrag Ihres Arbeitgebers, aber dennoch beruflich veranlasst.
Die Regelung zum Ansatz von Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten, wie die Fahrten zu Bewerbungsgesprächen, findet sich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Verwenden Sie ein privates Kfz, können Sie die Fahrtkosten auch pauschal mit 0,30 € / km ansetzen.
Bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Firmen-Kfz wird Ihnen 1% des Bruttolistenpreis für die private Nutzung als Arbeitslohn versteuert. Eigene Aufwendungen entstehen Ihnen nicht, wenn Sie das Fahrzeug nicht auf eigene Kosten betanken müssen. Deshalb gibt es keine Grundlage für den Ansatz von Werbungskosten (u.a. Krüger in Schmidt, § 19 Rz. 110 "Kraftfahrzeugkosten" - Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 37. Auflage 2018).
Falls Sie Aufwendungen für z.B. Benzin nachweisen könnten, käme ein Abzug als Werbungskosten in Betracht.
Die Fahrten sind wohl nicht durch Ihren Arbeitgeber veranlasst. Sie sind jedoch beruflich veranlasst. Daher wären diese grundsätzlich Werbungskosten. Wenn jedoch überhaupt keine Aufwendungen entstanden sind, ist ein Abzug nicht möglich. Die 1%-Pauschalversteuerung soll nur die rein privat veranlasste Nutzung pauschal abgelten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch detailliertere Ausführungen benötigen, geben Sie mir bitte eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Da FiA hat ebenfalls meine privaten Fahrten mit Dienst-kfz zu meiner vermieteten Eigentumswohung gestrichen. Fällt das unter den selben Streichgrund?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff