Fahrerflucht bei Auffahrunfall
Fragestellung
Hallo!
Leider habe ich heute Post zu einer Anhörung aufgrund eines Verkehrsunfalls erhalten, den ich in einem Parkhaus verursacht habe.
Leider habe ich in dem Moment den Fehler begangen mich von der Unfallstelle zu entfernen, weil ich der Ansicht war, dass das Auffahren nur sehr leicht passiert ist wie es öfters beim Ausparken aus engen Parklücken passiert.
Ich bin nach dem Auffahren kurz stehengeblieben und habe mich im Auto umgedreht, mich aber dann entschlossen weiter zu fahren, was natürlich ein Fehler war.
Sowohl das Auffahren als auch mein Zögern sind deutlich auf den Kameras erkennbar, da diese direkt frontal zum Auto filmten.
Ich kann mich also nicht auf Unwissenheit berufen, denke ich. Ich war wirklich der Auffassung dass es sich nicht um einen Unfall gehandelt hat, sondern nur um ein leichtes touchieren...
Was empfehlen Sie in diesem Fall? Wie soll ich mich gegenüber der Polizei und in meinen Aussagen verhalten?
Soll ich angeben, dass ich selbst der Fahrer war?
Bitte sagen Sie mir auch, was schlimmstenfalls auf mich zukommt. Der Sachschaden wird nicht sehr groß sein, aber bitte geben Sie mir eine grobe Einschätzung was an Verfahrenskosten und Strafe auf mich zukommen kann...
Danke!
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09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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