Fachhochschulreife in Baden-Württemberg
Fragestellung
Hallo Experten,
meine Tochter hat im März 2017 ihre gymnasiale G8-Laufbahn noch vor den Abiturprüfungen abgebrochen, das Gymnasium verlassen und die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten. Im Schuljahr 2017/2018 hat sie eine Privatschule besucht und im Sommer 2018 schließlich erfolgreich die allgemeine Hochschulreife erworben. Es mussten 12 Abiturpüfungen abgelegt werden, die allein über das Bestehen und die Note des Abiturs entschieden; die Leistungen in der Kursstufe des G8-Gymnasiums wurden in keiner Weise berücksichtigt. In den folgenden Monaten (2018/2019) wird meine Tochter ein 1-jähriges FSJ absolvieren. Zusammen mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife hätte sie somit deren Voraussetzungen erfüllt und möchte dann ihr vollständiges Fachhochschulzeugnis ausgehändigt bekommen. Die dafür zuständige Oberstufenbetreuerin des G8-Gymnasiums möchte es ihr aber nicht geben und argumentiert, sie hätte durch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife den höheren Bildungsabschluss erreicht, und wer das geschafft hat, kriegt kein Fachhochschulzeugnis mehr.
Sie möchte es aber trotzdem haben (warum, kommt gleich), und meine Frage an Sie ist: Wie kann sie das gegenüber ihrer Oberstufenberaterin durchsetzen bzw. an wen kann sie sich noch wenden, damit sie es erhält?
Der Grund, warum sie unbedingt auch das Fachhochschulzeugnis bekommen möchte, ist: Sie hat dort einen viel (nämlich um 0,8 Noten) besseren Schnitt erreicht als im allgemeinen Abi, und die Aussage der Oberschulbetreuerin, dass das allgemeine Abi als Abschluss "höher" sei, ist hochgradig differenzierungsbedürftig: Denn a) wer weiß, wie viele Arbeitgeber sich von einem guten Fachabi in den Bewerbungsunterlagen mehr beeindrucken lassen als von einem schlechten allgemeinen Abi, und b) etliche Fachhochschulen in Deutschland erkennen das Fachabi und das allgemeine Abi gleichermaßen an und allein der erworbene Schnitt entscheidet über Chancen, angenommen zu werden, so dass es in vielen Konstellationen erheblich aussichtsreicher ist, sich mit dem guten Fachabi als mit dem schlechten allgemeinen Abi an Fachhochschulen zu bewerben; in diesem Sinne kann also durchaus das Fachabi der höherwertige Bildungsabschluss sein.
Ich habe auch bereits mehrere Argumentationslinien überlegt, warum ich in dieser Situation ein Recht meiner Tochter auf Aushändigung des Fachabi-Zeugnisses sehe; vielleicht können Sie ja deren Zutreffen bestätigen und/oder andere Argumente finden:
1. Wenn sie kein Recht darauf hätte, hätte sie de facto ihre Karrierechancen erheblich erhöht, wenn sie spätestens vor dem Ablegen der letzten der 12 Abiprüfungen (als sich abzeichnete, dass der Schnitt nicht gut werden würde) aufgegeben hätte. Hat sie aber nicht, sondern sich bis zuletzt durchgekämpft. Ein solches Verhalten nachteilig auszulegen, wäre sittenwidrig.
2. Wenn sie lediglich die Reihenfolge verändert hätte, nämlich erst das FSJ und dann die Privatschule nebst allgemeinem Abi gemacht hätte, dann hätte sie ja das Fachhochschulzeugnis anstandslos bekommen, vorausgesetzt, sie hätte es vor der Ablegung des allgemeinen Abis abgeholt. Diese karriererelevante Aushändigungsfrage von der Reihenfolge ihrer Bildungsstationen abhängig zu machen, wäre sittenwidrig.
3. Wenn sie ihrer Oberstufenberaterin entgegen der Faktenlage gesagt hätte, dass es leider nicht geklappt hat mit dem allgemeinen Abi (da sie das Schuljahr vergammelt statt durchgearbeitet habe), würde sie ebenfalls das Fachabizeugnis bekommen. Ihr diese Wahrheitsliebe nachteilig auszulegen, wäre sittenwidrig.
4. In der "Verordnung des Kultusministeriums (BW) über den
Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe
(Fachhochschulreifeverordnung Gymnasien - FHSRGymVO)
Vom 17. Mai 2009 / Zum 19.08.2018 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe" steht folgende Passage, und offensichtlich erfüllt meine Tochter alle dort genannten Voraussetzungen inkl. der, dass sie ein "Gymnasium der Normalform ohne allgemeine Hochschulreife verlässt" - das hat sie ja gemacht im März 2017. Hieraus geht also der Rechtsanspruch auf ein Fachabizeugnis schwarz auf weiß hervor.
§ 1
Allgemeine Voraussetzungen
Wer ein Gymnasium der Normalform, Aufbaugymnasium mit Heim, berufliches Gymnasium der dreijährigen oder sechsjährigen Aufbauform, Kolleg, staatlich anerkanntes Abendgymnasium, die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder das Deutsch-Französische Gymnasium Freiburg durchlaufen hat und nach Abschluss des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems, der Klasse III oder am Deutsch-Französischen Gymnasium der Klasse 11 (Première) ohne allgemeine Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn
1.
die erforderlichen schulischen Leistungen nach § 2 (schulischer Teil der Fachhochschulreife) erbracht sind und
2.
praktische Leistungen nach § 3 (berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife) nachgewiesen sind.
Können Sie mir weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antworten mit rechtlichen Hinweisen habe ich in der Anlage hier eingestellt.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
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