Euro Collect Inkasso
Fragestellung
Hallo,
ich bin gerade dabei, mich unseriöser Beschuldigungen oben genanntem Büro zu erwehren. Neben meinen privatrechtlichen Schritten ( Anzeige und Beschwerde beim OLG NRW ) bin ich beim stöbern nach mehr Info über das Inkasso bei Ihnen gelandet. Was mir nicht logisch erscheint ist folgendes: Wenn man Ihre Hilfe in Anspruch nimmt, kostet das pauschal 119 Euro. Wenn man die unrichtige Forderung von VeryPay erfüllen würde, zahlt man knapp 100 Euro. Natürlich ist die Mahnung vom Inkasso in ausufernder Höhe von ca. 180 Euro. Ich bin also der Meinung, daß man auch die Forderung begleichen könnte, statt ihrer Hilfe, um Ruhe zu haben. Wenn Sie beabsichtigen, VeryPay das Handwerk zu legen, bin ich Ihrer Meinung. Wofür sollte man sich entscheiden? Zumal ich für die Beantwortung, 50 Euro zahlen darf, was jetzt den Ihrigen Gesamtbetrag auch auf 170 Euro erhöh en würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Tut mir leid, dass ich diese derart spät reinstelle, sie war bereits lange fertig, ich hatte hier leider Verbindungsprobleme.
Die Forderungen von VeriPay sind zum einen in einer Vielzahl von Fällen weitaus höher als 100,00 Euro. Zum anderen möchten viele Verbraucher gegen die dubiose Firma regelmäßig aus Prinzip vorgehen. Außerdem riskiert man mit einer späten Begleichung Einträge in die Schufa und andere Schuldnerverzeichnisse, die sich auf die binität sehr schlecht auswirken können. Einträge können nämlich bei unbestrittenen und anerkannten Forderungen erfolgen. Außerdem stellen Erikas uns Euro Collect, wenn ein anwaltliches Schreiben kommt, weitere Mahntätigkeiten regelmäßig ein. Ein Haftungsrisiko für den Anwalt besteht auch stets. Das Honorar ist also durchaus gerechtfertigt. Bei niedrigen Forderungen weise ich aber potentielle Mandanten stets darauf hin, ob es sich für sie lohnt, mich zu beauftragen. Aber sie gesagt möchten viele allein aus Prinzip dagegen vorgehen.
Wie Sie sich nun entscheiden, kann ich Ihnen nicht abnehmen, sondern Sie nur auf Vorteile und Nachteile beider Alternativen hinweisen, was ich hiermit getan habe.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
Rechtsanwalt
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meiner Ansicht nach sind die Forderungen unberechtig und dieses Eintreiben der unberechtigten Forderungen zumindest versuchter Betrug.
Gruß