EU - Freizügigkeit - Krankenkasse
Fragestellung
Guten Tag,
wir haben im Betrieb eine Mitarbeiterin, dessen Mutter in Griechenland lebt, die Mutter hat nun eine Krebserkrankung und wird in Griechenland behandelt.
Unsere Mitarbeiterin, arbeitet hier bei uns im Pflegedienst, daher möchte die Mitarbeiterin ihre Mutter nach Deutschland holen, bzw. sie solle umziehen und mit der Tochter wohnen.
Ist dies möglich, insofern, dass eine deutsche Krankenkasse die Mutter versichert und die Tochter die Mutter hier versorgen kann ?
Was würden Sie empfehlen, natürlich ist eine Krebsbehandlung teuer, und wäre eine zusätzliche Belastung für die Krankenkasse, jedoch hat jeder Mensch nur eine Mutter und würde wahrscheinlich das gleiche tun, damit die Mutter bestmöglich versorgt wird.
Wie erreichen wir das Ziel bzw. was müssen wir beachten?
Beste Grüsse aus Essen
R. Wolf
Verwaltung Lukas Pflegedienste
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Antwort von Rechtsanwalt Matthias Schömann
Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich fürchte, dass ich keine guten Nachrichten für Sie habe, unterstellt, dass die Mutter ihrer Mitarbeiterin keinen deutschen Pass sondern Grieichin ist?
Zum einen gilt die Freizügigkeit uneingeschränkt nur für Arbeitnehmer, ansonsten gibt es auch für EU-Bürger Grenzen, wenn sie sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten wollen und nicht erwerbstätig sind. In diesem Fall müssen auch EU-Bürger bspw. nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt hier bestreiten zu könnnen und auch, dass sie krankenversichert sind (§ 4 FreizügG).
Weiterhin bedeutet ein Umzug nach Deutschland auch nicht, dass die Mutter Ihrer Mitarbeiterin hier krankenversicherungspflichtig wird. Es gibt im deutschen Krankenversicherungsrecht zwar eine sogenannten Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), die aber gerade für nichterwerbstätige EU-Bürger nicht gilt (§ 5 Abs. 11 Satz 2 SGB V). Allerdings kann man es durchaus probieren und bei einer Krankenkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellen.
Aufgrund der Krankheit der Mutter gehe ich auch davon aus, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland (auch geringfügig Beschäftigung würde ausreichen) keine Option ist? Denn dies wäre natürlich die einfachste Möglichkeit, um in den Genuss einer gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen.
Was an Möglichkeiten bleibt: - Die aktuelle griechische Krankenversicherung kontaktieren und fragen, ob sie die Behandlungskosten in Deutschland übernehmen würde, mit der Begründung dass eine Betreuung in Griechenland aufgrund des Wohnorts der Tochter in Deutschland nicht möglich ist. In diesem Fall sollte die griechische Krankenversicherung aber eine eindeutige Kostenübernahmeerklärung vorlegen, die ausdrücklich auch die Behandlung des Krebsleidens beinhaltet.
Theoretisch wäre auch der Abschluss einer privaten Krankenversicherung denkbar. Praktisch dürfte dies aber aufgrund der Vorerkrankung ausscheiden.
Ich weise auch darauf hin, dass bei einem Besuch der Mutter in Deutschland eine stationäre Behandlung auf Notfälle beschränkt ist. Sie wäre also für den Notfall abgesichert, wenn ihr im Falle eins Besuchs etwas passieren würde (bspw. auch eine akute Verschlechterung des Zustands), eine normale Weiterführung der Therapie wäre aber nicht von dem europäischen Krankenversicherungsschutz umfasst.
Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen hier keine positiveren Auskünfte geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schömann
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