Erstattung Schülerfahrtkosten
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Fragestellung
Hallo Frau Draudt,
es geht um die Schülerfahrtkosten meiner Tochter die das Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen und Technik des Kreises Heinsberg besucht. Der Bildungsgang beinhalten 2 Tage Schule in Geilenkirchen und 3 Tage Praktikum in Aldenhoven. Für Schule und Praktikum musste ich 2 verschiedene Schülerfahrtkosten Anträge ausfüllen. Der Antrag zur Schülerfahrtkosten Übernahme zur Schule wurde genehmigt der Antrag zur Praktikumsstelle wurde abgelehnt. Die Begründung ist das die Wegstrecke vom Wohnort bis zur Praktikumsstelle unter 5 KM ist. Gegen den Bescheid habe ich Einspruch erhoben da die einzige sichere Strecke für meine 16 jährige Tochter mindestens 6 KM beträgt. Gerne leite ich Ihnen die Email mit meiner ausführlichen Begründung weiter. Leider wurde auch mein Wiederspruch abgelehnt mit der Begründung das der Weg ja "nur" Gefährlich und nicht "besonders Gefährlich" sei. In dem Schreiben vom Kreis wurde die Wegstrecke mit 4,8 KM angegeben die aber eine Straße L109 beinhaltet die in meinem Schreiben als möglichen Weg ausgeschlossen habe da kein Seitenstreifen und Beleuchtung vorhanden ist. Der Kreis gibt an das auf der L109 einen begehbaren Seitenstreifen vorhanden ist . In den 21 Jahren die ich diese Straße fast täglich fahre ist mir dort noch nie ein Seitenstreifen aufgefallen.
Da ich laut dem Schreiben vom Kreis informiert wurde das ich keinen Einspruch mehr erheben kann sondern nur noch eine klage beim Verwaltungsgericht Aachen einreichen kann wende ich mich jetzt an Sie. Ich hoffe Sie können mir bei der Einschätzung helfen ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder ob es noch andere Wege gibt.
Mit freundlichen Grüßen
F.L.
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Herr Litzki,
die einzige Möglichkeit, die es gibt, ist die Klage. Beachten Sie unbedingt hierzu die Frist. Sie endet einen Monat nach der Zustellung des Widerspruchsbescheids. Nehmen Sie höchst sicherheitshalber das Datum des Widerspruchsbescheids plus 1 Monat. Sie müssen die Klage bei Gericht bis zu diesem Datum eingereicht haben, es reicht nicht die Aufgabe zur Post, sondern der Eingang bei Gericht binnen Frist.
Sie beantragen, den Bescheid vom ... in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom... aufzuheben und neu zu bescheiden.
Inhaltlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher ist es ganz wichtig, dass Sie alles, was Sie begründen, auch beweisen können. Die Gefährlichkeit des Weges muss begründet und belegt werden. Maßgeblich ist auch, ob es tatsächlich einen Seitenstreifen gibt oder nicht. Sie schreiben, er wäre Ihnen nie aufgefallen. Es sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.
Davon hängt auch letztlich der Erfolg der Klage ab.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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