Erneute Probezeit möglich?
Fragestellung
Hallo ich habe da mal eine Frage:
Ich war von April 2017 bis 2018 bei einer Zeitarbeit beschäftigt. Ich wurde dann per Aufhebungsvertrag entlassen. Da ich nun bei dem anderen Probezeit gekündigt wurde möchte mich die gleiche Zeitarbeit wieder einstellen. Ich bin zu 50% Schwerbehindert. Darf der neue Arbeitsvertrag wieder eine Probezeit enthalten? Und wann greift dann der Sonderkündigsschutz für schwerbehinderte?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
eine Probezeit stellt eine Befristung dar, die nicht zweimal beim gleichen Arbeitgeber ohne Sachgrund zulässig ist.
Das bedeutet, die Abrede zur Probearbeitszeit ist hinfällig, ebenso die daraus resultierenden verkürzte Kündigungszeit. Der Rest des Arbeitsvertrages könnte aber wirksam sein, müsste gesondert geprüft werden.
Ab einem GdB von m ehr als 30% gelten Sie beim Kündigungsschutz als schwerbehindert, wobei dieser Schutz dann gilt, wenn Sie dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung zur Kenntnis geben (was auch noch bis zu drei Wochen nach Erhalt der Kündigungserklärung möglich ist).
In der Probezeit gilt ansich diesre Schutz nicht. Da aber die Probezeit nicht gilt, besteht der Schutz für Sie schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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