Erbschaftssteuer bei Vorerbe - Nacherbe - Regelung
Fragestellung
Die Situation:
Eltern (beide 92 Jahre alt) haben als einziges Kind einen Sohn (63 Jahre alt). Der Sohn ist verheiratet, hat aber keine Kinder. Die Erbmasse beträgt insgesamt ca. 900 000 Euro (600 000 Euro das von den Eltern bewohnte, schuldenfreie Reihenhaus, 300 000 Euro Barvermögen auf diversen Konten), gleich verteilt auf beide Eltern. Die Eltern haben eine Ehe in Zugewinngemeinschaft.
Die Eltern setzen sich in ihrem Testament, bzw. in ihren gleichlautenden einzelnen Testamenten gegenseitig als (einzige) Vorerben und den Sohn als (einzigen) Nacherben ein – mit der Bedingung, dass der Sohn sein Nacherbe antritt, wenn der zweite Elternteil ebenfalls gestorben ist. (Hinweis: Zu einer Schenkung an den Sohn, oder ihn schon bei Ableben des ersten Elternteils zum Erben zu machen, sind die Eltern nicht bereit.)
Fragen dazu:
1) Kann der Sohn, wenn er erbt, den Erbschaftssteuerfreibetrag BEIDER Elternteile (also ZWEIMAL
400 000 Euro) in Anspruch nehmen?
2) Falls 1) mit „Ja“ zu beantworten ist, gilt das auch, wenn sich die Eltern gegenseitig als „befreite“
Vorerben einsetzen?
3) Falls 1) mit „Ja“ zu beantworten ist, spielt es steuerrechtlich eine Rolle, ob die Eltern hier ein
gemeinsames Testament mit beider Unterschriften oder zwei getrennte Testamente (desselben
Inhalts) mit jeweils einer Unterschrift verfassen?
4) Welche Bedingungen in dem Testament, bzw. Testamenten würden sich schädlich bzw. der
Erbschaftssteuer auswirken, insbesondere bei der "befreiten Vorerbe" -Regelung?
5) Gibt es ggf. noch andere Möglichkeiten, den Erbschaftssteuerfreibetrag des erstversterbenden
Elternteils "aufzubewahren", bis auch der zweite Elternteil gestorben ist?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich habe Ihnen meine Expertise zu Ihrem Fall als PDF Datei beigefügt. Sie können sich diese Datei herunterladen.
Herzlichen Dank für Ihren Beratungsauftrag.
Ich stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk, StB
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Dieselbe Expertise von einem lokalen Steuerberater wäre sicher ungleich teurer gekommen, abgesehen davon, dass sich etablierte Steuerberater oft mit so "Kleinkram" gar nicht abgeben und sich lieber auf lukrativere Aufträge beschränken.
Dank also dem, der auch ein Herz für die Normalverdiener hat.
Antwort des Experten: ....herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Ihre Mail hatte nicht den angekündigten pdf-Anhang. Ich bitte um Zusendung!
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Moser
die PDF Datei ist definitiv hochgeladen. Schauen sie bitte unterhalb meines Antwortfeldes unter "Anhänge". Ich selbst sehe dies auch und kann sie auch herunterladen. Sollte es bei Ihnen dennoch nicht funktionieren, teilen Sie mir bitte Ihre eMail Adresse im Kommentar mit. Ich werde die Datei separat zusenden.
Dr. Schenk
ich habe noch mal genau nachgesehen. Unterhalb des Antwortfeldes ist bei mir keine Schaltfläche "Anhänge", die PDF-Datei ist definitiv unter meiner Mailadresse manfmoser2@web.de
nicht bei mir angekommen. Ich bin in Sache Mail durchaus versiert.
Ich habe noch eine andere Mailadresse:
manfmoser2@gmail.com.
Es wäre nett, wenn Sie zur Sicherheit die Mail mit dem Anhang zusätzlich an diese Adresse senden könnten.
Mit Dank und freundlichen Grüßen
Manfred Moser
ich habe das Problem inzwischen gelöst - der Anhang war nicht in der E-Mail, die ich bekam, aber er war auf der Xpert-Seite abzurufen.
Ich bitte um Entschuldigung für die Umstände.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Moser